Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) Musterklauseln

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB). Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Rege- lungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .
Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB). Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Rege- lungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Pkt. 2.4.5.2. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).