Common use of Erbbauzins Clause in Contracts

Erbbauzins. 1. Es wird ein Erbbauzins von jährlich 2,7 % des Verkehrswertes des Grund und Bo- dens (000.000 €) vereinbart, mithin 10.800 EUR jährlich (zahlbar in 12 Teilbeträ- gen), und zwar als dingliche Belastung des Erbbaurechts gemäß § 9 ErbbauRG sowie als schuldrechtlicher Anspruch. Der Erbbauzins ist jeweils am dritten Kalen- dertag eines Monats im Voraus zu zahlen. § 366 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei dem Eigentümer an.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ligaberlin.de, www.ligaberlin.de

Erbbauzins. 1. Es wird ein Erbbauzins von jährlich 2,7 % des Verkehrswertes des Grund und Bo- dens (000.000 €) vereinbart, mithin 10.800 9.450 EUR jährlich (zahlbar in 12 Teilbeträ- gen), und zwar als dingliche Belastung des Erbbaurechts gemäß § 9 ErbbauRG sowie als schuldrechtlicher Anspruch. Der Erbbauzins ist jeweils am dritten Kalen- dertag eines Monats im Voraus zu zahlen. § 366 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei dem Eigentümer an.

Appears in 1 contract

Samples: www.ligaberlin.de

Erbbauzins. 1. Es wird ein Erbbauzins von jährlich 2,7 % des Verkehrswertes des Grund und Bo- dens (000.000 €) vereinbart, mithin 10.800 11.610 EUR jährlich (zahlbar in 12 Teilbeträ- gen), und zwar als dingliche Belastung des Erbbaurechts gemäß § 9 ErbbauRG sowie als schuldrechtlicher Anspruch. Der Erbbauzins ist jeweils am dritten Kalen- dertag eines Monats im Voraus zu zahlen. § 366 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei dem Eigentümer an.

Appears in 1 contract

Samples: www.ligaberlin.de

Erbbauzins. 1. Es wird ein Erbbauzins von jährlich 2,7 % des Verkehrswertes des Grund und Bo- dens (000.000 €) vereinbart, mithin 10.800 8.370 EUR jährlich (zahlbar in 12 Teilbeträ- gen), und zwar als dingliche Belastung des Erbbaurechts gemäß § 9 ErbbauRG sowie als schuldrechtlicher Anspruch. Der Erbbauzins ist jeweils am dritten Kalen- dertag eines Monats im Voraus zu zahlen. § 366 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei dem Eigentümer an.

Appears in 1 contract

Samples: www.ligaberlin.de

Erbbauzins. 1. Es wird ein Erbbauzins von jährlich 2,7 % des Verkehrswertes des Grund und Bo- dens (000.000 €) vereinbart, mithin 10.800 18.630 EUR jährlich (zahlbar in 12 Teilbeträ- gen), und zwar als dingliche Belastung des Erbbaurechts gemäß § 9 ErbbauRG sowie als schuldrechtlicher Anspruch. Der Erbbauzins ist jeweils am dritten Kalen- dertag eines Monats im Voraus zu zahlen. § 366 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei dem Eigentümer an.

Appears in 1 contract

Samples: www.ligaberlin.de