Common use of Erbschaftsteuer Clause in Contracts

Erbschaftsteuer. Ansprüche oder Leistungen aus Lebensversicherungen unter- liegen der Erbschaftsteuer, wenn sie von einem Dritten als Be- zugsrecht (z. B. aufgrund einer Schenkung) oder, wenn kein bezugsberechtigter Dritter vorhanden ist, beim Tod des Versi- cherungsnehmers von den Erben als Teil dessen Nachlasses von Todes wegen erworben werden. Erhält der Versicherungs- nehmer die Leistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Appears in 3 contracts

Samples: durchblicker.at, durchblicker.at, durchblicker.at

Erbschaftsteuer. Ansprüche oder Leistungen aus Lebensversicherungen Risikoversicherungen unter- liegen der Erbschaftsteuer, wenn sie von einem Dritten als Be- zugsrecht Bezugsrecht (z. z.B. aufgrund einer Schenkung) oder, wenn kein bezugsberechtigter Dritter vorhanden ist, beim Tod des Versi- cherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers von den Erben als Teil dessen des Nachlasses von Todes wegen erworben werden. Erhält der Versicherungs- nehmer die Leistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Appears in 2 contracts

Samples: content.morgenundmorgen.com, durchblicker.at