Erbschaftsteuer. Leistungen aus fondsgebundenen Rentenversicherun- gen sind erbschaft- / schenkungsteuerpflichtig, wenn sie auf Grund einer Schenkung oder als Erwerb von Todes wegen (z. B. auf Grund eines Bezugsrechts oder als Teil der Erbmasse) erworben werden. Erhält der Versiche- rungsnehmer die Leistung selbst, ist diese nicht steuer- pflichtig.
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