Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 6 contracts
Samples: Umwelt Tarif Vertrag, Erdgasliefervertrag, Erdgasversorgungsvertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges zustän- diges Hauptzollamt.“
Appears in 3 contracts
Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag, Sondervertrag Erdgas
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 3 contracts
Samples: Sondervertrag, Erdgasliefervertrag, Erdgasliefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 3 contracts
Samples: Gas Supply Agreement, Erdgaslieferungsvertrag, Gas Supply Agreement
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungs-verordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges HauptzollamtHauptzoll- amt.“
Appears in 2 contracts
Samples: Gaslieferungsvertrag, Gaslieferungsvertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuer- gesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungs-verordnung zulässig. Jede andere Verwendung Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 2 contracts
Samples: Gasliefervertrag, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Gaslieferungen
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEner- gieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen Zwei- felsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 2 contracts
Samples: Erdgasliefervertrag, Erdgasliefervertrag
Erdgassteuer. 7.1 Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuer- gesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungs-verordnung zulässig. Jede andere Verwendung Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Erdgasliefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Steuerbegünstig- tes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energies- teuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „»Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges zu- ständiges Hauptzollamt.“«
Appears in 1 contract
Samples: Erdgas Liefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisDas an Sie gelieferte Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeug- nis! Darf Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungsverordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf !“ darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergie- STV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Das an Sie gelieferte Erdgas ist ein steuer- begünstigtes Energieerzeugnis! Darf Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuerge- setz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen Zweifels- fällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Erdgas Grundversorgung
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungs-verordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges HauptzollamtHauptzoll- amt.“
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungsverordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges HauptzollamtHauptzoll- amt.“
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuerdurchführungsver- ordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Steu- erbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer- durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung Verwen- dung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Erdgasliefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer- durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Erdgasliefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß Gem. § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff Kraft- stoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energie- steuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Erdgassteuer. Gemäß Gem. § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteu- ergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuerdurchführungsver- ordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Steu- erbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung Verwen- dung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff Kraftstott verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff Kraftstott hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Stromliefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werdenwer- den, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energie- steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Stromliefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- steuer– und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Erdgaslieferungen
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuerge- setz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche strafrecht- liche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges zustän- diges Hauptzollamt.“"
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEnergie- erzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energie- steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Liefervertrag
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wei- sen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff Kraft- stoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energie- steuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden wen- den Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisDas an Sie gelieferte Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeug- nis! Darf Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung Verwen- dung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Erdgaslieferungen
Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEnergieer- zeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Ener- giesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Erdgasliefervertrag