Common use of Erdgassteuer Clause in Contracts

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: Auftrag Zur Erdgasversorgung Mit Fix Preisgarantie, www.stadtwerke-pirna.de, Auftrag Zur Grundversorgung Erdgas

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.stadtwerke-kelheim.de, www.ftl-stadtwerke.de, www.eswe.com

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges zustän- diges Hauptzollamt.“

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Samples: www.gwba.de, Sondervertrag Erdgas, www.esb.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.ewr-remscheid.de, Auftrag Für Die Lieferung Von Erdgas Für Den Heizbedarf Durch Die Stadtwerke Germersheim GMBH, www.stadtwerke-erding.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungs-verordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges HauptzollamtHauptzoll- amt.“

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Samples: www.ewr-remscheid.de, www.ewr-remscheid.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEner- gieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen Zwei- felsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.stadtwerke-neuss.de, www.stadtwerke-neuss.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuer- gesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungs-verordnung zulässig. Jede andere Verwendung Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.gvp-energie.de, www.gvp-energie.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf !“ darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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Samples: www.evl.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuerge- setz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche strafrecht- liche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges zustän- diges Hauptzollamt."

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Samples: www.zev-energie.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: »Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges zu- ständiges Hauptzollamt.«

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Samples: Auftrag Für Die Belieferung Unseres

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werdenwer- den, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energie- steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.ewerk-sachsenwald.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisDas an Sie gelieferte Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeug- nis! Darf Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung Verwen- dung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.sparstrom.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- steuer– und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.eko-gas.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Steuerbegünstig- tes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energies- teuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.stadtwerke-zw.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisDas an Sie gelieferte Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeug- nis! Darf Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungsverordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.enverde.de

Erdgassteuer. Gemäß Gem. § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteu- ergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.citiwerke.com

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuerdurchführungsver- ordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Steu- erbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer- durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung Verwen- dung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.ermstalenergie.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer- durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.gemeindewerke-peissenberg.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungs-verordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges HauptzollamtHauptzoll- amt.“

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Samples: Preisblatt

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuerdurchführungsver- ordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Steu- erbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung Verwen- dung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.stadtwerke-erding.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff Kraftstott verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff Kraftstott hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.rhoenstrom.de

Erdgassteuer. Gemäß Gem. § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff Kraft- stoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energie- steuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: data.thuega-energie-gmbh.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEnergieer- zeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Ener- giesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.energieversorgung-sylt.de

Erdgassteuer. 7.1 Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuer- gesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungs-verordnung zulässig. Jede andere Verwendung Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.ewerk-sachsenwald.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergie- STV) weisen wir auf folgendes Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Das an Sie gelieferte Erdgas ist ein steuer- begünstigtes Energieerzeugnis! Darf Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energiesteuerge- setz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen Zweifels- fällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: cdn0.scrvt.com

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wei- sen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff Kraft- stoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz Energie- steuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden wen- den Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: www.esb.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieSTV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässigEnergiesteuer-Durchführungsverordnung zu- lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges HauptzollamtHauptzoll- amt.“

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Samples: www.ewr-remscheid.de

Erdgassteuer. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieSTVEnergieStV) weisen wir auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes EnergieerzeugnisEnergie- erzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung Energie- steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Von