Ergebnisentwicklung Musterklauseln

Ergebnisentwicklung. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich auf EUR 29,4 Mio. und liegt somit ca. EUR 22,8 Mio. über dem Vorjah- reswert von EUR 6,6 Mio. Die positive Ergebnisentwicklung ergibt sich grundsätzliche analog zum konjunkturell unterstützten Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr. Im Geschäftsbereich Waste Operations wirkten sich neben den sich günstig entwickelnden externen Rahmenbedingungen die in 2009 initiierten Maßnahmen zur Kostensenkung sowie zur Optimierung der Logistik- und Anlagenkapazitäten weiter positiv aus. Der Geschäftsbereich Trading profitierte maßgeblich vom deutlich gestiegenen Preisniveau, insbesondere beim Handel mit Papier- Pappe-Kartonagen (kurz "PPK"). In geringerem Umfang trug auch die Steigerung der Vermarktungsmengen zur positiven Ergebnisent- wicklung bei. Die Ergebnisbeiträge aus der Fraktion Glas, einschließ- lich der Glassortierung, konnten jedoch aufgrund des weiterhin schwierigen Marktumfeldes die Erwartungen nicht erfüllen. Das Ergebnis des Geschäftbereichs Recycling Facilities konnte in 2010 deutlich aufgrund der hohen Inputtonnagen und der damit gu- ten Kapazitätsauslastung in der Sortierung von Leichtverpackungen (kurz "LVP") gesteigert werden. Darüber hinaus lagen die Vermark- tungserlöse für Wertstoffe, wie zum Beispiel für Weißblech und Kunststoffe, auf einem hohen Niveau. Durch eine Verbesserung der Produktionssteuerung konnte der Durchsatz in den Sortieranlagen und damit die Bereitstellung der Gutfraktionen optimiert werden. Zu- dem haben sowohl die stabile Mengen- und Durchsatzsituation in den MPS-Anlagen als auch die verbesserten Vermarktungsbedin- gungen von Ersatzbrennstoffen das Ergebnis positiv beeinflusst. Im Geschäftsbereich Facility Services ergab sich aufgrund einer soli- den Auftragslage in den beiden Geschäftsfeldern Infrastrukturelles und Technisches Facility Management eine insgesamt positive Ge- schäftsentwicklung. Insbesondere der witterungsbedingt verstärkte Einsatz des Winterdienstes trug hier maßgeblich zur Verbesserung des Bereichsergebnisses bei. Darüber hinaus konnte der Bereich im Geschäftsjahr 2010 den Eigenleistungsanteil erhöhen und damit Effi- zienzgewinne erzielen.
Ergebnisentwicklung. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 zeigt im Verhältnis zum Geschäftsjahr 2016 ein höheres Ergebnis auf. Entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung wird sein, welche Projekte und die im Ge- schäftsjahr 2014 vollzogene Kapitalerhöhung finanziert werden und welche Ergebnisbeiträge hieraus generiert werden können.
Ergebnisentwicklung. Das erstmals nach International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelte Konzernergebnis be- trägt I -20,8 Mio. (das vergleichbare Vorjahres- ergebnis beträgt I -54,5 Mio.). Die Ergebnisver- besserung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von I 14,4 Mio., Einspa- rungen im Personalaufwand (I 6,9 Mio., davon I 5,2 Mio. für den Lizenzbereich), geringere Abschrei- bungen insbesondere auf Spielerwerte (I 11,3 Mio.) sowie ein verbessertes Finanzergebnis (I 2,4 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich gestie- gene sonstige betriebliche Aufwendungen (I 3,1 Mio.), die sich zum Großteil aus periodenfremden Forderungsverlusten bzw. Wertberichtigungen auf Forderungen (I 2,1 Mio.) ergeben. Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) hat sich von I -55,3 Mio. auf I -22,6 Mio. um rund I 32,7 Mio. verbessert. Das operative Ergebnis vor Xxxxxx und Steuern (EBIT) weist einen Fehlbetrag von I 11,2 Mio. aus, nachdem im Vorjahr noch ein Fehlbetrag in Höhe von I 41,5 Mio. zu ver- zeichnen war.
Ergebnisentwicklung. Einhergehend mit gesunkenen Umsatzerlösen reduzierte sich im Berichtszeitraum auch der Materialaufwand. Dieser nahm von EUR 10,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 9,6 Mio. ab. Der Personalaufwand stieg von EUR 27,7 Mio. auf EUR 29,2 Mio. Die Materialaufwandsquote sank in 2020 von 19,9% auf 19,4%, was vor allem auf einen geringeren Anteil von bezogenen Leistungen zurückzuführen war. Die Personalaufwandsquote stieg von 54,8% im Geschäftsjahr auf 59,3%, was insbesondere mit der Rückstellung für die Abfindungszahlung an ein ehemaliges Vorstandsmitglied bedingt war. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Berichtsjahr auf EUR 11,6 Mio. (2019: EUR 10,9 Mio.). Dies resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Kosten für Rechtsberatung für eine Compliance-Untersuchung und durch Kosten, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der deltus 36. AG entstanden sind. Vor diesem Hintergrund belief sich das Ergebnis vor Xxxxxx, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 6,75 Mio. (2019: EUR 4,2 Mio.). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sanken von EUR 6,1 Mio. auf EUR 6,0 Mio. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) stieg auf EUR 0,7 Mio. (2019: EUR -1,9 Mio.). Das Ergebnis der At Equity bewerteten Finanzanlagen aus der friendWorks GmbH betrug EUR 0,3 Mio. (2019: EUR 4,1 Mio., im Wesentlichen bedingt durch den Einmaleffekt aus dem Verkauf der Anteile an der otris software AG). unverbindliches Leseexem plar Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich entsprechend auf EUR 0,7 Mio. (2019: EUR 1,8 Mio.). Unter Berücksichtigung eines Steueraufwands in Höhe von EUR 3,6 Mio. (2019 Steuerertrag: EUR 0,3 Mio.) ergab sich somit ein Konzernjahresfehlbetrag (Geschäftsergebnis) in Höhe von EUR 2,9 Mio. (2019: Konzernjahresüberschuss EUR 2,0 Mio.). Der hohe Steueraufwand entstand im Zusammenhang mit der Mehrheitsübernahme durch die deltus 36. AG und dem mit ihr abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Während der Mindestlaufzeit des Vertrags von fünf Jahren sind die bei der EASY SOFTWARE AG vorhandenen Verlustvorträge nicht nutzbar. Damit einhergehend wurden latente Steueransprüche im Konzernabschluss wertberichtigt. Das den Anteilseigener der EASY SOFTWARE AG zuzurechnende Konzernergebnis entspricht einem Ergebnis pro Aktie in Höhe von EUR -0,45 (2019: EUR 0,32).
Ergebnisentwicklung. Das Ergebnis vor Xxxxxx und Steuern (EBIT) belief sich auf EUR 62,6 Mio. Dabei handelt es sich um einen Zuwachs von EUR 40,0 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 22,6 Mio. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 wurde die Definition des Konzern-EBIT modifiziert. Dabei wurde im Wesentlichen das Beteiligungsergebnis ausgeschlossen. Die Interseroh-Gruppe hat sich mit dieser Definition einer gängigen Definition des EBIT angeschlossen. Die hier angege- benen Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Das Ergebnis vor Ertragsteuern betrug im Geschäftsjahr 2010 EUR 45,7 Mio. im Vergleich zu EUR 3,8 Mio. im Vorjahr. Maßgeblichen Anteil am Ergebniszuwachs im Geschäftsjahr 2010 hatte der Geschäftsbereich Stahl- und Metallrecycling. Dort stieg der Rohertrag um EUR 49,2 Mio. von EUR 116,2 Mio. im Geschäftsjahr 2009 auf EUR 165,4 Mio. im Geschäftsjahr 2010. Dies führte trotz Steigerung der variablen betrieblichen Aufwendungen zur Steigerung des Ergebnisses vor Ertragsteuern für diesen Geschäftsbereich von EUR minus 14,8 Mio. auf EUR 19,5 Mio. In den Geschäftsbereichen Dienstleistung und Rohstoffhandel stieg das Ergebnis vor Ertrag- steuern im Vergleich zum Vorjahr von EUR 18,1 Mio. auf EUR 22,7 Mio. beziehungsweise von EUR 0,9 Mio. auf EUR 3,7 Mio. Abwei- chungen der Summe der hier genannten Vorsteuerergebnisse der Geschäftsbereiche vom Gesamtergebnis vor Steuern sind auf seg- mentübergreifende Konsolidierungen zurückzuführen. Für das Geschäftsjahr 2010 wurde ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von EUR 3,24 gegenüber EUR minus 0,08 im Geschäftsjahr 2009 erzielt. Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des nach Abzug des anderen Gesellschaftern als den Anteilseignern der INTERSEROH SE zustehenden Ergebnisanteils verbleibenden Kon- zernergebnisses durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Ein Verwässerungseffekt war weder im Geschäftsjahr 2009 noch im Ge- schäftsjahr 2010 zu berücksichtigen. Die Eigenkapitalrentabilität als das prozentuale Verhältnis von Kon- zernergebnis zum Eigenkapital beträgt für das Geschäftsjahr 2010 17,4 %, im Vergleich zu 0,6 % im Vorjahr. Die Gesamtkapitalrentabili- tät, das prozentuale Verhältnis von EBIT zur Bilanzsumme, beträgt im Geschäftsjahr 2010 9,5 % gegenüber 2,6 % im Vorjahr.
Ergebnisentwicklung. Der Wirtschaftsplan 2017 (Stand: Dezember 2016) stellt die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft für das kommende Geschäftsjahr dar. Der Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgspla- nung, Investitionsplanung, Finanzplanung. Als Grundlage für den Wirtschaftsplan dienten der von der innogy vorgelegte konsolidierte Wirt- schaftsplan für das Gesamtprojekt mit Bearbeitungsstand vom 29.11.2016 sowie der Wirt- schaftsplan für Eschweiler Nord mit Stand vom 19.07.2016. Von der dort angenommenen Aus- schüttung auf Basis des P50-Wertes wurden entsprechend dem 49%igen Anteil der WEB eine anteilige Ausschüttung angenommen. Die Geschäftsführung erwartet auf dieser Basis sowie aufgrund der Eckparameter der vorliegenden Finanzierungszusage einen Jahresüberschuss nach Steuern von rd. T€ 250 für das Geschäftsjahr 2017.
Ergebnisentwicklung. Als reine Vermögensverwaltungsgesellschaft vereinnahmt die Jota regelmäßig Erträge aus der von ihr gehaltenen Beteiligung an der Allianz Lebensversiche- rungs-Aktiengesellschaft, die im Jahr des Zuflusses in der Gewinn- und Verlust- rechnung der Jota erfasst werden. Daneben führt die verzinsliche Anlage der ver- einnahmten Beteiligungserträge zu Zinserträgen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisentwicklung der Jahre 2001 bis 2003 (Angaben in Tsd. Euro): 2001 2002 2003 Beteiligungserträge1 94.607 119.476 119.476 Zinserträge 1.589 2.987 4.751 Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 0 49 1.997 Steuern von Einkommen und vom Ertrag 35.311 21.738 2.843 Jahresüberschuss 60.885 100.774 123.381 Das künftige Ergebnis der Jota hängt wesentlich von der Ertragslage und Divi- dendenpolitik der Unternehmen ab, an der die Jota beteiligt ist. Derzeit ist dies nahezu ausschließlich die Allianz Lebensversicherungs-AG. Außerdem muss bei Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich immer davon ausgegangen werden, dass wirtschaftliche oder rechtliche Entwicklungen zu erheblichen Änderungen des Unternehmenswerts führen können.
Ergebnisentwicklung. 2018 2019 2020 27,7 29,1 42,2
Ergebnisentwicklung. Bis zur Einbringung der Aequitas GmbH Allianz Equity – Alternative Strategies durch die Allianz AG im Dezember 2005 war die Allianz Alternative Assets Holding GmbH eine reine Vorratsgesellschaft und firmierte als AZ-Argos 18 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Seit deren Gründung im Jahr 2002 wurden folgende Ergebnisse nach HGB erzielt (jeweils zum Geschäftsjahresende): 20.09.2002 EUR -1.203,04 20.09.2003 EUR 528,52 31.12.2003 EUR -134,66 31.12.2004 EUR 244,16 31.12.2005 EUR -7.066,53 gesamt EUR -7.631,55. Der sich mit Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 ergebende Verlustvortrag in Höhe von EUR 7.631,55 mindert gemäß § 2 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages die Gewinnabführung der Allianz Alternative Assets Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2006. Als bisher einzige Tochtergesellschaft der Allianz Alternative Assets Holding GmbH hat die im Dezember 2005 eingebrachte Aequitas GmbH Allianz Equity – Alternative Strategies seit dem Jahr 2002 folgende Ergebnisse nach HGB erzielt (jeweils zum Geschäftsjahresende): 31.08.2002 EUR -926,45 31.08.2003 EUR 574,69 31.12.2003 EUR 158,58 31.12.2004 EUR -63,33 31.12.2005 EUR 526,69 gesamt EUR 270,18. Der Saldo von EUR 270,18 wird mit Feststellung des noch durch den Abschlussprüfer zu prüfenden Jahresabschlusses 2005 zum 31.12.2005 auf neue Rechnung vorgetragen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 3 / Ausfertigung für Auszubildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Beitragsangleichung 13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des ver- sicherten Xxxxxxx gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Ver- tragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschul- den trifft. 13.2 Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versi- cherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der ver- traglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend Zif- fer 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Min- destbeitrags werden berücksichtigt. 13.3 Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeit- raum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, fin- det eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvoraus- zahlung für mehrere Jahre. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas ande- res bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Ver- sicherungsschutz bestanden hat. 15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, findest keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei- träge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. 15.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr gelei- steten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. 15.3 Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich aus Ziffer 15.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsan- gleichung). Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Bei- tragsrechnung bekannt gegeben. Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalen- derjahre um einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ziffer 15.2 ermittelt hat, so darf der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unter- nehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. 15.4 Liegt die Veränderung nach Ziffern 15.2 oder 15.3 unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.

  • Inländerbehandlung Die Vertragsparteien gewähren einander die Inländerbehandlung gemäss Artikel III GATT 1994, einschliesslich der Erläuterungen zur Auslegung dieses Artikels, der hiermit zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.