Haftungsverhältnisse Musterklauseln

Haftungsverhältnisse. 29. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Haftungsverhältnisse. Die AGROFERT Deutschland GmbH hat für den Bau eines Bäckereibetriebes bis zum 25. Januar 2019 Auszahlungen von Fördermitteln erhalten, für die seitens der SKW P ein Schuldbeitritt gegenüber dem Fördermittelgeber bis zu € 8 Mio. erklärt wurde. Die Gesellschaft sieht keine wesentlichen Risiken bezüglich der Einhaltung der Förder- mittelbedingungen während der Mittelbindungsfrist und schätzt daher eine mögliche Rückzahlung der Fördermittel als sehr gering ein. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021 belaufen sich in Summe auf T€ 71.138. Sie betreffen im Wesentlichen das Bestellobligo für begonnene Investitionsvorhaben, für teilweise sehr lang laufende Dienstleistungsverträge sowie Verpflichtungen aus langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die aus Gründen der Planungssicherheit und der nachhaltigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs abgeschlossen wurden. Mit diesen Langfristverträgen werden die Zeiträume der Liquidi- tätsabflüsse und der Aufwandsentstehung synchronisiert. Gesamt Laufzeit bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre T€ T€ T€ T€ 65.836 26.333 34.873 4.630 5.302 5.302 0 0 Mieten/Leasing/Bestellobligo Bestellobligo für verbundene Unternehmen
Haftungsverhältnisse. Folgende Haftungsverhältnisse sind gemäß § 237 UGB Abs 1 Z 2 UGB im Anhang anzugeben: 2020 2019 Garantieerklärung für die Schlosshotel Velden GmbH 349.585,00 932.502,00 Patronatserklärung für Falkensteiner Hotel Carinzia GmbH 198.135,00 764.362,00 Patronatserklärung für KR Golfanlagen GmbH 118.782,65 0,00 Bürgschaft für KR Golfanlagen GmbH 167.986,00 190.115,00 Patronatserklärung für die Falk. Hotelmanagement d.o.o. 300.000,00 300.000,00 Patronatserklärung für die Falkensteiner Hotel BRS & BL GmbH 3.898.928,43 6.501.526,70 Besserungsvereinbarung Falkensteiner & Partner Consulting GmbH 458.561,00 427.997,43 Garantieerklärung für die Falkensteiner Hotel BRS & BL GmbH 0,00 410.303,00 Garantieerklärung für Hotel Sonnenalpe GmbH 710.604,00 423.748,00 Summe Haftungen 6.202.582,08 9.950.554,13 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 5.744.021,08 9.522.556,70 Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (Miete und Leasing) für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 2.876.088,00 (Vorjahr EUR 3.250.896,00), davon entfallen auf das nächste Geschäftsjahr EUR 634.456,00 (Vorjahr EUR 714.292,00).
Haftungsverhältnisse. Die gemäß § 251 HGB auszuweisenden Haftungsverhältnisse betragen 219.827 T€. Sie betreffen in Höhe von 130.845 T€ Garantien, die die VNG AG zugunsten von Handelspartnern und Kredit- gebern von verbundenen Unternehmen abgegeben hat. Weiterhin existieren vier harte Patro- natserklärungen für vier verbundene Unternehmen (3.706 T€). Darüber hinaus wurden Bürg- schaften in Höhe von 85.276 T€ für Verpflichtungen von fünf verbundenen Unternehmen zuge- sagt. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Haf- tungsverhältnissen zu rechnen, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen durch die betroffe- nen Gesellschaften voraussichtlich erfüllt werden können. Die VNG AG hat im Geschäftsjahr 2018 ihre Anteile an der VNG Norge AS an die Neptune Energy Norge AS (Neptune) veräußert, welche nunmehr unter Vår Energi Norge AS firmiert. Die für die produzierenden Xxxxxx der Gesellschaft bestehenden gesetzlichen Rückbauverpflichtungen sind mit dem Verkauf der Anteile auf die Neptune übergegangen. Jedoch verbleibt eine gesetz- liche sekundäre Haftung der VNG AG gegenüber den anderen Anteilseignern dieser Xxxxxx für den Fall, dass die Neptune ihren Rückbauverpflichtungen nicht nachkommt. Zur Absicherung dieser Sekundärhaftung wurde eine Regelung getroffen, wonach die Neptune für den Haf- tungsbetrag eine Garantie beizubringen hat. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der VNG AG wird daher als gering eingeschätzt. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB belaufen sich auf 138.095 T€, darunter 118.393 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Darlehenszusagen, um Verpflichtungen aus Mietverträgen, um das Bestellobligo sowie um Zahlungsverpflichtungen aus der Nutzung von Speicherkapazitäten.
Haftungsverhältnisse. Von den der Dürr AG gewährten Kredit- und Avallinien können Teilbeträge unter gesamtschuldnerischer Mithaftung der Dürr AG durch Tochter- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften in Anspruch genom- men werden. Zum Bilanzstichtag betrug die Inanspruchnahme der Gesamtlinie durch die Dürr AG und die Tochter- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften 143.185 Tsd. €. Des Weiteren stehen Aval-/Garantielinien bei Kautionsversicherungen in Höhe von 275.000 Tsd. € zur Verfü- gung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 95.868 Tsd. € in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus be- steht für die Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeit eine ungenutzte Avallinie in Höhe von 10 Mio. €. Zudem bestanden zum Bilanzstichtag Bürgschaften in Höhe von 122.465 Tsd. € gegenüber Banken für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Zum Bilanzstichtag betrug die Inanspruchnahme der Linien durch die Tochtergesellschaften, für welche die Dürr AG bürgt, 18.690 Tsd. €. Ferner haftet die Dürr AG im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings gesamtschuldnerisch mit den eingebundenen Tochtergesellschaften für Sollsalden gegenüber der finanzierenden Bank. Im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft der Tochtergesellschaften ist die Dürr AG Vertragserfüllungs- garantien und ähnliche Verpflichtungen eingegangen, die sich zum Bilanzstichtag auf 299.480 Tsd. € belie- fen. Die Dürr AG hat sich ferner dazu verpflichtet, für Verbindlichkeiten aus ausstehenden Mietzahlungen von Tochtergesellschaften zu haften. Zudem haftet die Dürr AG für Zahlungsverpflichtungen der Dürr IT GmbH, Stuttgart, aus IT-Leasingverträgen. Das Risiko einer Inanspruchnahme von Bürgschaften und Garantien für die Tochtergesellschaften wird auf- grund deren guter Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft.
Haftungsverhältnisse. Die IPP Institutional Property Partners Fund I GmbH & Co. geschlossene InvKG hat der IPP 1 Investitions GmbH als verbundenem Unternehmen eine Liquiditätsgarantie erteilt. indem sie die IPP 1 Investitions GmbH von den Kapitalabrufen der Investmentstrategien freigestellt hat. Die Inanspruchnahme der IPP Institutional Property Partners Fund I GmbH & Co. geschlossene InvKG aus dieser Zusage durch IPP 1 Investitions GmbH erfolgt gemäß den Kapitalabrufen der Investmentstrategien, an denen die IPP 1 Investitions GmbH beteiligt ist. Die hieraus entstehenden latenten Einzahlungsverpflichtungen belaufen sich - ohne Berücksichtigung der zum Stichtag auf den Bankkonten der IPP 1 Investitions GmbH aus Zahlungen der IPP Institutional Property Partners Fund I GmbH & Co. geschlossene InvKG vorhandenen liquiden Mitteln - zum Stichtag auf 190 TEUR (Vorjahr 552 TEUR). Soweit diese auf fremde Währung lauten, wurde der jeweilige Betrag mit dem EZB-Kurs zum Stichtag in EUR umgerechnet. Gegenüber den gezeichneten Investmentstrategien bestehen Einzahlungsverpflichtungen bezüglich der Direktbeteiligungen der IPP Institutional Property Partners Fund I GmbH & Co. geschlossene InvKG in Höhe von 5.313 TEUR (Vorjahr 8.293 TEUR). 1.428 TUSD (Vorjahr 1.523 TUSD) und in 1.033 TGBP (Vorjahr 1.033 TGBP). Umgerechnet zum EZB-Kurs beträgt die Summe aller Einzahlungsverpflichtungen am Bilanzstichtag 7.714 TEUR.
Haftungsverhältnisse. Die Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 44.245 T€ (VJ: 40.237 T€) betreffen Bankkredite an Tochtergesellschaften und Zahlungsgarantien. Darüber hinaus bestehen noch verschiedene Gewährleistungsgarantien, Ausführungsbürgschaften, Kreditgarantien für Tochterunternehmen in Höhe von rund 169,9 Mio.€ (VJ: 166,6 Mio.€), eine Patronatserklärung zugunsten eines Tochterunternehmens und zwei unbegrenzte Liefer- und Leistungsgarantien gegenüber Kunden aus der Luftfahrtindustrie. Nach unserer Einschätzung bestehen derzeit neben den zurückgestellten Beträgen, keine weiteren Anhaltspunkte für Risiken, uns aus den oben genannten Haftungsverhältnissen in Anspruch zu nehmen.
Haftungsverhältnisse. Die Atos Information Technology GmbH ist in das konzernweite Cash-Pooling über die Commerzbank AG, Hamburg, und die Bank Mendes Gans N.V., Amsterdam, Niederlande, eingebunden und haftet gesamtschuldnerisch für hieraus bestehende Verbindlichkeiten. Aufgrund des positiven Cash-Pool Ge- samtsaldos des Atos-Konzerns ist – wie im Vorjahr – kein Risiko einer Inanspruchnahme ersichtlich.
Haftungsverhältnisse. Es bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 Abs. 7 und 285 HGB in Höhe von € 2.740.400,00 mit grundbuchlicher Eintragung. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus vier Contractingverträgen in Höhe von T€ 1.956 (Vorjahr T€ 2.398) mit einer Gesamtvertragslaufzeit von 20 Jahren, die nicht in der Bilanz ver- merkt sind. Darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse. Das Darlehensverhältnis zwischen der Hamburg Trust HTG Deutschland 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG und der DGHYP wurde mit Übertragungsvertrag vom 12. August 2016 mit schuldbefreiender Wirkung auf die Objektgesellschaft Fleet Office 1 mbH & Co. KG übertragen. Gemäß Paragraph 2 des Vertrages hat sich jedoch die Hamburg Trust HTG Deutschland 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG als gesamtschuldnerisch haftende Partei erklärt. Hamburg, den