Ergänzende Bestimmungen zur Wirksamkeit des Grundlagenvertrages Musterklauseln

Ergänzende Bestimmungen zur Wirksamkeit des Grundlagenvertrages. Die Wirksamkeit des Vertrags steht unter der auflösenden Bedingung einer Nichtbe- stätigung des Grundlagenvertrages durch das Präsidium des DFL e.V. am 17. Oktober 2016 oder des DFB-Bundestages am 04. November 2016. Frankfurt/M, den 14.10.2016 Xxxxxxxx Xxxxxxx Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx Präsident Präsident des Deutschen Fußball-Bundes des Deutsche Fußball Liga e.V. Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Schatzmeister Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes des Deutsche Fußball Liga e.V. Xx. Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxx 1. Vizepräsident Amateure Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes des Deutsche Fußball Liga e.V. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Generalsekretär Geschäftsführer des Deutschen Fußball-Bundes DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

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  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.