Erklärungen des Kreditinstituts Musterklauseln

Erklärungen des Kreditinstituts. Z 5. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Erklärungen des Kreditinstituts. Z 5. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten
Erklärungen des Kreditinstituts. 3. Statements issued by the bank
Erklärungen des Kreditinstituts. Z 5. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilun- gen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrau- chern.
Erklärungen des Kreditinstituts. Wir sind bereit, vorbehaltlich der Übernahme der Bürgschaft/Garantie den Kredit zu gewähren. Der vorstehende Antrag wird auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Garantiebedingungen in der derzeit gültigen Fassung der ISB gestellt, die wir hiermit anerkennen. Im Falle einer Bürgschaft des Landes Rheinland-Pfalz wird der vorstehende Antrag auf Grundlage des Landesbürgschaftsprogramms gemäß Regularien der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 17.10.1991 (MinBl.S. 484), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 17.01.1994 (MinBl. S. 43) und vom 30.06.1995 (MinBl. S. 317) nebst Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag gewährt, die wir hiermit anerkennen. Wir bestätigen, dass die zu verbürgenden Kredite bisher nicht gewährt sind (Abschluss Kreditvertrag und/oder Valutierung). Nur Exportgarantie - Angaben zu den ausländischen Vertragspartnern und deren Bonität sowie Beurteilung des Länderrisikos Nur Exportgarantie - Beurteilung der Erfahrungen im Auslandsgeschäft und Stellungnahme zum geplanten Exportgeschäft Mir/Uns ist bekannt, dass der Bürgschaft/Garantie Subventionen der öffentlichen Hand zugrunde liegen. Ich bin/Wir sind darüber unterrichtet, dass die zu den in diesem Antrag und seinen Anlagen mit * gekennzeichneten Angaben subventionserheblich sind. Ich versichere/Wir versichern, dass mir/uns deren Subventionserheblichkeit und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges gem. § 264 StGB bekannt sind. Auf die Vorschriften des Subventionsgeset- zes insbesondere die Mitteilungspflichten nach § 3 des Subventionsgesetzes wurde ich/wurden wir hingewiesen. Pfändungs- und Vollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art sind in den letzten 5 Jahren bei der/den Antragstellerin/nen / dem/den Antragsteller/n, Gesellschafterin/nen / Gesellschafter/n, von der/den Gesellschafterin/nen / dem/den Gesellschaf- ter/n beherrschten Unternehmen und der/den Kreditnehmerin/nen / dem/den Kreditnehmer/n nach unserer Kenntnis nicht vorgekommen in einer Anlage erläutert Wir bestätigen, die Identifizierungspflichten sowie relevante Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs.1 Xx. 0-0 XXX beachtet zu haben. Die ISB/das Land greifen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten auf uns zurück. Wir verpflichten uns, ▪ alle Informationen/Daten hinsichtlich der Identifizierung der Bürgschaftsnehmerin/des Bürgschaftsnehmers, inkl. der gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 GWG festzustellenden Daten zum Identifikationsdokument un...
Erklärungen des Kreditinstituts. Z.5 (1) Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts mittels Telekommunikation gelten - sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen - vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. (2) Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier (insbesondere mittels Kontoauszug), sofern mit ihm nicht die Abrufbarkeit oder Übermittlung auf elektronischem Weg vereinbart wurde. B. ABGABE VON ERKLÄRUNGEN 1. Aufträge des Kunden und Aufzeichnen von Telefongesprächen Z.3 (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung oder mittels E-Mail) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann ver- pflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat. Z.3a Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Kreditinstitut alle fernmündlich geführten Gespräche und elektronische Kommunikation, die über fernmündliche und/oder elektronische Kommunikationsanschlüsse mit dem Kreditinstitut und seinen Mitarbeitern geführt werden, aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung insbesondere auch zwecks späterer Beweisführung über den Inhalt des Gesprächs bzw der Kommunikation aufgezeichnet und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann diese Frist um maximal zwei Jahre verlängern; in diesem Fall erfolgt die Aufbewahrung für die festgelegte Mindestdauer. Alle über fernmündliche oder elektronische Kommunikationsmittel abgegebenen Erklärungen und Vereinbarungen sind nicht nur für den unmittelbaren Gesprächspartner bestimmt, sondern auch zur Kenntnisnahme der Zuständigen Aufsichtsbehörden sowie aller jener Personen, die innerhalb des Kreditinstituts oder sonst (zB Rechtsberater) zur Wahrung der rechtlichen Ansprüche mit der Beurteilung der Sach- und Rechtslage, der Durchsetzung allfälliger Ansprüche sowie der Entscheidung über solche Ansprüche (insbesondere Gerichte) und...
Erklärungen des Kreditinstituts. Z 5. Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde grundsätzlich nur auf elektronischem Wege mittels E-Mail an seine im Rahmenvertrag angeführte oder dem Kreditinstitut sonst jeweils schriftlich bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Auf Papier erhält der Kunde die Erklärungen und Informationen nur über ausdrückliches Verlangen gegen angemessenen Kostenersatz. Kontoauszüge werden vom Kreditinstitut an den Kunden bis auf weiteres postalisch versendet; das Kreditinstitut behält sich jedoch vor, dem Kunden künftig Kontoauszüge ausschließlich auf elektronischem Wege auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail mit pdf oder elektronische Postbox) zu übermitteln, wovon das Kreditinstitut den Kunden gesondert vorab per E-Mail in Kenntnis setzen wird.
Erklärungen des Kreditinstituts. 3. Erklärungen des Kreditinstituts
Erklärungen des Kreditinstituts. Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kunden mitzuteilen oder zu- gänglich zu machen hat, erhält der Kunde am Wege des ePostfachs, sofern mit ihm nicht die Übermittlung auf anderem Weg vereinbart wurde.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.