Erklärungen des Käufers Musterklauseln

Erklärungen des Käufers. Das Kfz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden: [ ] ja [ ] nein Das Fahrzeug wird nach Abschluss des Kaufvertrags abgemeldet übergeben: [ ] ja [ ] nein
Erklärungen des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von Tagen ab Übergabe umzumelden. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Erklärungen des Käufers. 3.1 Wenn der Käufer in der EU als Steuerzahler registriert ist und wenn die Waren für die EU bestimmt sind und mit der Parität EXW, FCA oder DAT, DAF / DAP Grenze der Tschechischen Republik / der Europäischen Union geliefert werden, erklärt der Käufer, dass die Waren, die den Gegenstand dieses Vertrags (dieser Bestellung) darstellen, von ihm oder von einem vom Käufer beauftragten Transportunternehmen und nicht von einem Kunden des Käufers befördert werden. 3.2 Der Käufer verpflichtet sich, dass er im Falle der Einleitung eines Steuerverfahrens beim Verkäufers dem Verkäufer unverzüglich sämtliche Dokumente vorlegt, die die Tatsache belegen, dass die Waren das Gebiet der Tschechischen Republik verlassen haben und in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union angeliefert wurden sowie dass der Transport vom Käufer oder von einem vom Käufer beauftragten Transportunternehmen realisiert wurde. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Steuern und Gebühren zu erstatten, die dem Verkäufer in Folge der in den vorangehenden zwei Absätzen erwähnten Pflichtverletzungen des Käufers nachträglich bemessen wurden. 3.3 Wenn der Kunde aus einem Drittland stammt und wenn die Waren für den Export bestimmt sind und mit der Parität EXW, FCA, DAF/DAP Grenze der Tschechischen Republik / der Europäischen Union oder DAT Incoterms 2010 geliefert werden, erklärt der Käufer, dass die Waren, die den Gegenstand dieses Vertrags (dieser Bestellung) darstellen, von ihm oder von einem vom Käufer beauftragten Transportunternehmen und nicht von einem Kunden des Käufers befördert werden. Des Weiteren versichert der Käufer an Eides statt, dass er weder einen Sitz noch eine Zweigniederlassung, noch eine Betriebsstätte hat. 3.4 Für den Fall der Einleitung eines Steuerverfahrens beim Verkäufer verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer unverzüglich sämtliche Urschriften der Dokumente vorzulegen, die die Tatsache belegen, dass die Waren das Gebiet der Europäischen Union verlassen haben sowie dass der Transport vom Käufer oder von einem vom Käufer beauftragten Transportunternehmen realisiert wurde. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Steuern und Gebühren zu erstatten, die dem Verkäufer in Folge der in den vorangehenden zwei Absätzen erwähnten Pflichtverletzungen des Käufers nachträglich bemessen wurden.
Erklärungen des Käufers. Der Käufer erklärt mit Unterzeichnung dieses Kaufantrags: a) Mir ist bekannt, dass der durch die BaFin bezüglich der Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 am 26. November 2020 gebilligte Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von PREOS-Aktien auf der Website der publity AG (xxx.xxxxxxx.xx) in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht wurde und dort unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xxxxxx/ abrufbar ist, sowie ggf. erforderliche Nachträge zum Wertpapierprospekt ebenfalls auf der Website der publity AG (xxx.xxxxxxx.xx) in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht werden. Ferner ist mir bekannt, dass die Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der angebotenen PREOS-Aktien zu verstehen ist. Außerdem ist mir bekannt, dass gedruckte Exemplare des Wertpapierprospekts und etwaiger Nachträge unter der Geschäftsadresse der publity AG (Opernturm, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx) kostenlos angefordert werden können. b) Mir ist bekannt, dass meine personenbezogenen Daten durch die publity AG und – im Falle der Annahme des Kaufantrags durch die publity AG – die mit der Abwicklung des Kaufvertrags beauftragten Dienstleister sowie die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zum Zwecke der Abwicklung des Kaufvertrags sowie meiner Lock-Up- Verpflichtung verarbeitet werden. Die „Informationen zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ (siehe Anlage zu diesem Kaufantragsformular) habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. c) Die „Informationen gemäß § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b § 1 EGBGB“ (siehe Anlage zu diesem Kaufantragsformular) habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. d) Ich bin mit den vorstehenden Vertragsbedingungen, insbesondere mit den Erklärungen zum Lock-Up, einverstanden und habe die (Warn-)Hinweise (Ziffer 7) zur Kenntnis genommen. Der Kaufvertrag über den Kauf von PREOS-Aktien kommt erst zustande, wenn die publity AG meinen Kaufantrag annimmt. Ich verzichte ausdrücklich auf den Zugang der Annahmeerklärung, werde aber in Textform von der publity AG über die Annahme informiert. e) Mir sind die im Wertpapierprospekt enthaltenen Verkaufsbeschränkungen (Abschnitt XVIII.11.
Erklärungen des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Motorrad unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab Übergabe umzumelden: Das Motorrad wird nach Abschluss des Kaufvertrags abgemeldet übergeben: Das Motorrad bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. ja nein ja nein
Erklärungen des Käufers. 3.1 Der Käufer hat die vollständige Beschreibung von THE BOX auf der Website von LivingPackets unter der folgenden Adresse: Technisches-Datenblatt-THE-BOX-V2 zur Kenntnis genommen und akzeptiert die Nutzungsbedingungen der App für THE BOX, die unter derselben Adresse zu finden ist oder spätestens zum Zeitpunkt, zu dem die Boxen in Verkehr gebracht werden, sein wird. 3.2 Der Käufer erklärt, dass er über die entsprechende Hardware (Smartphone, Tablet, Laptop usw.) und Internetverbindung verfügt, um die Tracking- und Kontrolldienste von THE BOX über die spezielle Anwendung nutzen zu können (siehe weitere Anforderungen unter Artikel 3.4 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen).
Erklärungen des Käufers. Der/die Käufer/in verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, bzw. bis zum spätestens innerhalb von Tagen ab Übergabe umzumelden. (Datum), jedoch Der/die Käufer/in erkennt an, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des/der Verkäufers/in bleibt.

Related to Erklärungen des Käufers

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Pflichten des Auftraggebers 1. Der Abfall ist vollständig und richtig in einer Abfallspezifikation zu be- schreiben und zu deklarieren. Zusätzlich muss in dieser Abfallspezi- fikation auch die Verpackung und die Anlieferungsform definiert sein. Dabei sind insbesondere alle dem Auftraggeber obliegenden Ver- pflichtungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen unter- gesetzlichem Regelwerk (z.B. NachwV, AVV, DepV, AbfAEV) sowie der EU-Abfallverbringungsverordnung (VO(EG) 1013/2006) von die- sem zu beachten. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner ei- genen gesetzlichen Verpflichtungen auf die Mitwirkung und ord- nungsgemäße Information durch den Auftraggeber angewiesen ist, ist dieser hierzu verpflichtet. 2. Zusätzlich hat der Auftraggeber unaufgefordert auf alle ihm bekann- ten und/oder erkennbaren Gefahren, die vom Abfall selbst ausgehen oder bei der Handhabung des Abfalls entstehen können, schriftlich im Entsorgungsnachweis und in der Abfallspezifikation hinzuweisen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Spezifikationen / Zertifikate (z. B. Abfalldatenblatt) und die vereinbarten sonstigen für die Übernahme erforderlichen Bedingungen (insbesondere die unten in Ziffer B. I. 2.1 genannten) einzuhalten. Jegliche Änderungen in der Abfallzusammensetzung bzw. der Abfallspezifikation (auch innerhalb der gesetzlichen Grenzen) sind dem Auftragnehmer unaufgefordert mitzuteilen. Die Annahmezeiten werden einzelvertraglich vereinbart und sind einzuhalten. Lieferungen außerhalb der vereinbarten Annah- mezeiten können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Der Auftraggeber und seine Beauftragten haben die Betriebsordnung der jeweiligen Anlage, in der der Abfall entsorgt wird, sowie Anweisungen des Personals des Auftragnehmers bzw. – soweit die Anlage nicht vom Auftragnehmer selbst mit eigenem Personal betrieben wird – des Personals der jeweiligen Anlage zu beachten. Es gelten weiterhin die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften (SOV) des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind einsehbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx. 4. Sollten für bestimmte Abfallströme aufgrund entsprechender gesetz- licher, untergesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftragge- ber spezielle Analysen im Vorfeld der Entsorgung benötigt werden (z.B. Deklarationsanalytik gemäß Deponieverordnung) oder aber jede gelieferte Charge eine Analyse benötigen (z.B. PCB-haltige Ab- fälle), so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass sein beauftragtes Labor die dafür erforderlichen Zulassungen (z.B. nach LAGA) und/oder Akkreditierungen besitzt.

  • Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. (2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. (4) Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen. (5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden. (6) Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber soweit erforderlich bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung und einer notwendigen Konsultation der Aufsichtsbehörde. Die erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten. (7) Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist. (8) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (9) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. (10) Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.

  • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.

  • Erklärungen des Versicherers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.