Erklärungsempfänger. (15) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung so- wie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben das Kreditinstitut als be- vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen.
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Erklärungsempfänger. (1514) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung so- wie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben das Kreditinstitut als be- vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen.
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Erklärungsempfänger. (15) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsänderung so- wie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Erklärung aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben das Kreditinstitut (An- spruchsinhaber) als be- vollmächtigtbevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen.. § 4 Was ist eine unverschuldete Arbeitslosigkeit?
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