Erklärungsfiktion. Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Versicherungsmakler in Textform angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Versicherungsmakler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
Erklärungsfiktion. Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
Erklärungsfiktion. Der Kunde nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Kunde innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
Erklärungsfiktion. Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen kon- kludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch H+P angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Ände- rung eingelegt hat und er von H+P mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
Erklärungsfiktion. 6.1 Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen
Erklärungsfiktion. Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Entgelte über eine Anpassung gemäß der oben angeführten Indexsicherungsklausel hinaus, werden dem Kunden von A1 so rechtzeitig vorgeschlagen, dass ihm die Änderungsmitteilung spätestens drei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zugeht. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens kein Widerspruch des Kunden bei A1 einlangt. Darauf wird A1 den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Kunden mitzuteilen. Ein derartiges Angebot auf Änderung der Entgelte im Falle des Schweigens des Kunden darf das Ausmaß von 30% des aktuellen Entgelts nicht überschreiten und nur einmal jährlich durchgeführt werden. A1 wird dem Kunden in der Änderungsmitteilung das Ausmaß und den Zeitpunkt der vorgeschlagenen Änderung des Entgelts bekannt geben. Der Kunde hat das Recht, die Option bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird A1 im Änderungsangebot hinweisen. Die Mitteilung erfolgt per Mail bzw mittels Andruck auf der A1 Rechnung.