Rechtsnachfolger Musterklauseln

Rechtsnachfolger. (1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. (2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
Rechtsnachfolger. (1) Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. (2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Mandantendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten nach § 3 Abs.9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Mandantendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
Rechtsnachfolger. Alle für dich geltenden Bestimmungen sind auf deinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend anzuwenden.
Rechtsnachfolger. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von dem Auftragnehmer aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des Auftragnehmers bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Auftragnehmers erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. Die Erwerberin verpflichtet sich, die in § 1 und § 2 vereinbarten (Unterlassungs-) Pflichten und Bindungen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung zu übertragen.
Rechtsnachfolger. Der Kunde willigt ein, dass die von Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger der Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger der Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. Die Nutzungsbedingungen gehen automatisch auf die Rechtsnachfolger der beiden Vertragspartner über und verpflichten sich die Vertragsparteien die Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen auf die Rechtsnachfolger zu überbinden.
Rechtsnachfolger. Der Vertrag ist für die Erben, Rechtsnachfolger und die gesetzlichen Vertreter der Parteien in jeder Beziehung verbindlich.
Rechtsnachfolger. Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittler(-s) erfüllen kann.
Rechtsnachfolger. Der Kunde willigt ein, dass die von dem Makler aufgrund der vorliegenden Datenschut- zerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterla- gen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Maklers erfüllen kann.