Erlöschen des Versicherungsvertrages Musterklauseln
Erlöschen des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag erlischt mit sofortiger Wirkung:
a) bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Versicherungsnehmers,
b) bei Verlegung des Geschäftssitzes des Versicherungsnehmers ins Ausland