Vertragsaufhebung Musterklauseln

Vertragsaufhebung. 1. Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Vertragsaufhebung erfüllt sind, er SynFlex angemessene Frist nach Eintritt des zur Vertragsaufhebung berechtigenden Tatbestandes die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Wenn der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonst Erfüllung geltend macht, ist er über eine angemessene Zeit an den Rechtsbehelf gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Der Kunde hat die Aufhebung des Vertrages im Übrigen innerhalb angemessener Frist nach Ablauf der Nachfrist, schriftlich und unmittelbar an SynFlex zu erklären. 2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann SynFlex den Vertrag ganz oder teilweise aufheben, wenn der Kunde der Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise gesetzlich verboten ist oder wird, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex aus nicht von SynFlex zu vertretenden Gründen später als vierzehn (14) Kalendertage nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder wenn SynFlex die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsabschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind. 3. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann SynFlex den Vertrag nach vorheriger Abmahnung ganz oder teilweise aufheben, wenn der Kunde Abrufe nicht vereinbarungs- gemäß vornimmt, die zur Beantragung der Zollformalitäten erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an SynFlex mitteilt, ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber SynFlex oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht oder soweit die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von SynFlex nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.
Vertragsaufhebung. 11.1 Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages nur berechtigt, nachdem er uns die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. 11.2 Wenn der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonstige Erfüllung geltend macht, ist er über eine angemessene Zeit daran gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Dies gilt auch für den Fall der Ankün- digung der Nacherfüllung durch uns (8.7).
Vertragsaufhebung. Die Betreuungsvereinbarungen können jederzeit einvernehmlich aufgehoben werden, wenn alle Parteien einhellig der Meinung sind, dass die Betreuung nicht fortgesetzt werden soll.
Vertragsaufhebung. Die BWS kann aus wichtigen Gründen und ohne schadenersatzpflichtig zu werden die Aufhebung des Vertrages erklären. Die BWS kann die Aufhebung des Vertrages insbesondere dann erklären, - wenn die Nichterfüllung einer dem Besteller obliegenden Pflicht eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; - wenn der Besteller nicht innerhalb der von der BWS gesetzten Nachfrist seine Pflicht zur Zahlung des Preises oder zur Abnahme der Ware erfüllt oder wenn er erklärt, dass er dies nicht innerhalb der gesetzten Fristen tun wird; - wenn sich herausstellt, dass der Besteller einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, namentlich wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen, oder Zahlungsfähigkeit; oder - wenn schon vor dem für die Vertragserfüllung festgesetzten Zeitpunkt offensichtlich ist, dass der Besteller eine wesentliche Vertragsverletzung begehen wird.
Vertragsaufhebung. 1. Der Kunde kann die Aufhebung des Vertrages verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, er uns die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Verlangt der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Erfüllung, ist er für eine ange- messene Zeit an den Rechtsbehelf gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Der Kunde hat die Auf- hebung des Vertrages innerhalb angemessener Frist schriftlich zu erklären. 2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte können wir den Vertrag ersatzlos ganz oder teilweise auf- heben, wenn der Kunde der Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die schrift- liche Auftragsbestätigung später als 14 Kalendertage nach ihrem Druckdatum bei dem Kunden eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde schuldhaft wesentlichen Verpflichtungen, die uns gegenüber oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nach- kommt, wenn er nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, wenn die uns von einem Kreditver- sicherer zugesagte Deckung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird, wenn wir unverschuldet selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden oder wenn uns die Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
Vertragsaufhebung. Der Vertrag kann in gegenseitigem Einvernehmen aufge- hoben werden. Aufhebung
Vertragsaufhebung. 1. Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Vertragsaufhebung erfüllt sind, er SH-Elektrodraht angemessene Frist nach Eintritt des zur Vertragsaufhebung berechtigenden Tatbestandes die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Wenn der Kunde Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonst Erfüllung geltend macht, ist er über eine angemessene Zeit an den Rechtsbehelf gebunden, ohne den Vertrag aufheben zu können. Der Kunde hat die Aufhebung des Vertrages im Übrigen innerhalb angemessener Frist nach Ablauf der Nachfrist, schriftlich und unmittelbar an SH- Elektrodraht zu erklären. 2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann SH- Elektrodraht den Vertrag ganz oder teilweise aufheben, wenn der Kunde der Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise gesetzlich verboten ist oder wird, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung von SH- Elektrodraht aus nicht von SH-Elektrodraht zu vertretenden Gründen später als vierzehn
Vertragsaufhebung. Das Vertragsverhältnis für die Erbringung von Dienstleistungen kann von jeder Partei jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aufgelöst werden, sofern in der Offerte oder in einem separaten Vertrag nicht eine andere Frist festgelegt ist. Vorbehalten bleibt die Auflösung mit sofortiger Wirkung aus einem wichtigen, von der Gegenpartei zu vertretenden Grund, welcher es der kündigenden Partei als unzumutbar erscheinen lässt, das Vertragsverhältnis bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung fortzusetzen.
Vertragsaufhebung. Die Vertragsaufhebung nach Art. 49 Abs. 1a) des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über Verträge über den internatio- nalen Warenkauf (CISG) (Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten) können Sie erst dann erklären, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einer uns nach dem Vertrag oder dem CISG obliegenden Pflicht gesetzt haben und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Die in Ziffer 3 und 4 genannten Rück- trittsrechte bleiben unberührt.
Vertragsaufhebung. Die schubag kann aus wichtigen Gründen und ohne schadenersatzpflichtig zu werden die Aufhebung des Vertrages erklären. Die schubag kann die Aufhebung des Vertrages insbesondere dann erklären, - wenn die Nichterfüllung einer dem Besteller obliegenden Pflicht eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; - wenn der Besteller nicht innerhalb der von der schubag gesetzten Nachfrist seine Pflicht zur Zahlung des Preises oder zur Abnahme der Ware erfüllt oder wenn er erklärt, dass er dies nicht innerhalb der gesetzten Fristen tun wird; - wenn sich herausstellt, dass der Besteller einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, namentlich wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen, oder Zahlungsfähigkeit; oder - wenn schon vor dem für die Vertragserfüllung festgesetzten Zeitpunkt offensichtlich ist, dass der Besteller eine wesentliche Vertragsverletzung begehen wird.