Erlöse aus Verträgen mit Kunden. 8. Sonstige Erträge und Aufwendungen
Erlöse aus Verträgen mit Kunden. In der Deka-Gruppe werden Erträge grundsätzlich dann realisiert, wenn die Leistungsverpflichtung als erfüllt gilt. Eine Leistungsverpflichtung wird in der Regel als erfüllt angesehen, wenn die Dienstleistung erbracht oder der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde. Wurde eine Leistung bereits erbracht, für welche die Zahlung jedoch noch nicht erfolgt ist, wird ein Vertragsvermögenswert (contract asset) bilanziert. Umgekehrt ist eine Vertragsverbindlichkeit (contract liability) zu erfassen, wenn der Kunde bereits die Zahlung geleistet hat oder die Bank einen unbedingten Zahlungsanspruch hat, bevor die Leistung erbracht wurde. In der Deka-Gruppe wird eine Forderung dann angesetzt, wenn die Leistung erbracht wurde, da ab diesem Zeitpunkt die Gegenleistung nicht mehr bedingt ist und der Erfüllung nur der Zeitraum bis zur Fälligkeit der Zahlung entgegensteht. Zeitraumbezogene Gebühren und Provisionen im Asset Management werden in der Regel monatlich beziehungsweise vierteljährlich abgerechnet, sodass die Unsicherheit im Hinblick auf die variable Gegenleistung jeweils zum Monatsende beziehungsweise zum Quartalsende aufgelöst wird. Vertrags- vermögenswerte und Forderungen unterliegen grundsätzlich den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 hat die Deka-Gruppe keine Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten sowie Forderungen aus Verträgen mit Kunden im Bestand. In der Deka-Gruppe existieren keine wesentlichen Verträge mit Kunden, bei denen die Deka-Gruppe als Agent an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt ist. Darüber hinaus bestehen im Regelfall auch keine Verträge mit mehr als einer Leistungsverpflichtung. Die in der Deka-Gruppe abgeschlossenen Verträge mit Kunden enthalten keine signifikanten Finanzierungs- komponenten, da der Zeitraum zwischen der Leistungserbringung und der Zahlung zwölf Monate in der Regel nicht übersteigt. Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrags entstehen, werden als Sofortaufwand erfasst, da der Amortisationszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gebühren und Provisionen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen, entstehen in der Deka-Gruppe insbesondere im Zusammenhang mit dem Asset Management von Investmentvermögen und dem Betreiben des Kapitalmarkt- und Kreditgeschäfts. Diese werden im Posten Provisionsergebnis ausgewiesen (siehe Note [34] „Provisionsergebnis“).
Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der GRAMMER Konzern erwirtschaftet Erlöse aus der Über- tragung von Gütern und Dienstleistungen sowohl zeitraum- als auch zeitpunktbezogen in den folgenden Segmenten: TEUR Commercial GRAMMER Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter 542.284 1.126.337 -51.159 Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Güter und Dienstleistungen 2.262 92.960 -1.970 Konzerninterne Transaktionen -34.487 -18.642 53.129 TEUR Commercial GRAMMER Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter 604.773 1.362.494 -45.702 1.921.566 Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Güter und Dienstleistungen 2.665 117.258 -2.981 116.941 Konzerninterne Transaktionen -34.736 -13.947 48.683 0 Summe der Erlöse aus Verträgen mit Kunden 572.702 1.465.805 0 2.038.507 Der zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Saldo aus Ver- bindlichkeiten aus Kundenverträgen in Höhe von 3.776 TEUR wurde circa mit 60 % im Geschäftsjahr 2020 als Erlös erfasst (Vj. vollständig mit 1.441 TEUR). Weiterhin bestanden in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 keine wesentlichen erfassten Erlöse aus Leistungsverpfiich- tungen, die in früheren Perioden erfüllt bzw. teilweise erfüllt worden sind.