Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes (Mindestleistungsregelung). (1) Für das Netzbereitstellungsentgelt sind jene Tarife anzuwenden, welche für die Netzebe- ne gelten, an der die Anlage des Netzkunden angeschlossen ist (Netzanschlusspunkt). Die Tarifhöhe ist der jeweils geltenden Systemnutzungsentgelte-Verordnung zu entneh- men.
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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at
Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes (Mindestleistungsregelung). (1) . Für das Netzbereitstellungsentgelt sind jene Tarife anzuwenden, welche für die Netzebe- ne Netzebene gelten, an der die Anlage des Netzkunden angeschlossen ist (Netzanschlusspunkt). Die Tarifhöhe Ta- rifhöhe ist der jeweils geltenden Systemnutzungsentgelte-Verordnung zu entneh- menentnehmen.
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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at