Ersatzteile. a. a) Xxxxxx nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, für alle vom Käufer bestellten Liefergegenstände Ersatzteile für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Produktionseinstellung des jeweiligen Liefergegenstandes bereitzuhalten ("Ersatzteilzeitraum"). Mit Zustimmung des Käufers ist der Lieferant berechtigt ein alternatives Ersatzteil zu liefern, sofern es die gleiche Form, Passform und Funktion wie das ursprüngliche Ersatzteil aufweist. Der Lieferant wird die Lieferung von Ersatzteilen auch nach Ablauf des Ersatzteilzeitraums von 20 Jahren fortsetzen, wenn der Käufer während des jeweiligen Ersatzteilzeitraums mindestens 20 Ersatzteile pro Jahr bestellt hat.
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Ersatzteile. a. a) Xxxxxx Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, für alle vom Käufer bestellten Liefergegenstände Ersatzteile für einen Zeitraum von 20 5 Jahren nach Produktionseinstellung des jeweiligen Liefergegenstandes bereitzuhalten ("Ersatzteilzeitraum"). Mit schriftlicher Zustimmung des Käufers ist der Lieferant berechtigt ein alternatives Ersatzteil zu liefern, sofern es die gleiche Form, Passform und Funktion wie das ursprüngliche Ersatzteil aufweist. Der Lieferant wird die Lieferung von Ersatzteilen auch nach Ablauf des Ersatzteilzeitraums von 20 5 Jahren fortsetzen, wenn der Käufer während des jeweiligen Ersatzteilzeitraums mindestens 20 Ersatzteile pro Jahr bestellt hat.
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