Nicht eingeschlossene Leistungen. Folgende Arbeitsleistungen an den Geräten (Ziffern 3.1 bis 3.7) sind keine Instandhaltungsarbeiten im Sinne dieser Bedingungen und werden von uns nur aufgrund gesonderten Auftrages und gegen gesonderte Berech- nung erbracht:
Nicht eingeschlossene Leistungen. Im Reparatur- oder Austauschservice nicht eingeschlossen sind:
Nicht eingeschlossene Leistungen. 1. Garantieleistungen bei Funktionsstörungen aufgrund: • unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Pflege sowie Transportschäden oder sonstige mechanische Einwirkungen; • Nichtbeachtung der Hinweise im Benutzerhandbuch; • Feuer, Blitzschlag, Flüssigkeiten etc.
Nicht eingeschlossene Leistungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht enthalten:
Nicht eingeschlossene Leistungen. WMF weist darauf hin, dass insbesondere die folgenden Leistungen nicht in der WMF-Garantie und dem vorliegenden Vollwartungsvertrag enthalten sind und gesondert nach der jeweils zum Zeitpunkt der Durchführung der Leistungen aktuellen Service-Preisliste für WMF Kaffeemaschinen berechnet werden (die jeweils aktuelle Service-Preisliste wird dem Kunden auf dessen Anfrage übermittelt): z.B. bei fehlendem WMF-Wasserfilter. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Vollwartungsvertrag sind: Ausschlussgründe: Eine Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Vollwartungsvertrag ist ausgeschlossen und kann von WMF abgelehnt werden, Die WMF-Garantie und der vorliegende Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar, dies gilt insbesondere beim Verkauf der Maschine.
Nicht eingeschlossene Leistungen. Folgende Arbeitsleistungen sind keine Leistungen im Sinne dieser Bedingungen und werden von ZEISS nur aufgrund gesonderten Auftrages und gegen gesonderte Berechnung erbracht: - Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten vor Ort, insbesondere das Beseitigen von Störungen und Schäden, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung für den abgeschlossenen Vertrag enthalten sind. - Schulungen, insbesondere anwendungstechnische Schulungen.
Nicht eingeschlossene Leistungen. 7.1 Nicht von diesem Vertrag umfasst sind die Kosten für die Beseitigung von Störungen, bei denen Schäden beruhen auf ◼ Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, menschliches Versagen oder Vorsatz Dritter und Vorsatz des Kunden ◼ Kurzschluss, Überspannung oder Induktionen ◼ Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen ◼ Eingriffe unbefugter Personen ◼ Glimmen und Schmoren ◼ Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung ◼ Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung oder Sabotage ◼ Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen ◼ Kernenergie ◼ Erdbeben sowie sonstige Fälle die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. ◼ Instandsetzungsarbeiten/Wiederbeschaffungen, die dadurch verursacht worden sind, dass Reparaturarbeiten oder Änderungen an den Geräten von dem Kunden oder von Dritten ohne schriftliche Zustimmung von Datcom GmbH durchgeführt worden sind und ◼ Kundendienstleistungen, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Produkt die Fehlerursache war, das nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist.
Nicht eingeschlossene Leistungen. 3.1 Folgende Leistungen sind keine „Serviceleistungen“ im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen und werden von ZEISS nur aufgrund gesonderten Auftrages und gegen gesonderte Vergütung erbracht:
Nicht eingeschlossene Leistungen. 5.1 Die schriftlich vereinbarten Software-Support- Services umfassen insbesondere nicht • Software-Änderungen oder Spezialentwicklungen, • Support für Freeware oder für eine Software Dritter, die nicht in der Software-Support- Vereinbarung ausdrücklich als Gegenstand der Support-Dienstleistungen genannt sind, auch wenn diese Freeware oder Dritt-Software möglicherweise zusammen mit der Software geliefert worden sind, • Support für Komponenten des Betriebssystems und die Interaktion der Software mit diesen Komponenten, • die Lieferung von Upgrades, • die Anpassung der Software an den Kundenbedarf, • Software-Schulung, • Vor-Ort-Services (Hilfe, Installation, Konfiguration, Software-Setup), Vor-Ort-Services können nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, • Support bei Ausfällen, die durch eine andere als die in der Software angegebene Umgebung verursacht wurden.
Nicht eingeschlossene Leistungen. Folgende Arbeitsleistungen an den Prüflingen sind keine Leistungen im Sinne dieser Bedingungen und werden von ZEISS nur aufgrund gesonderten Auftrages und gegen gesonderte Berechnung erbracht: Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten am Prüfling, insbesondere das Beseitigen von Störungen und Schäden, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung für den abgeschlossenen Vertrag enthalten sind.