Ersatzteilnehmer. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Ersatzteilnehmer. Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die OC zumutbar sein muss, kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651b BGB). OC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde selbst OC gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z. B. Kosten der Fluggesellschaften bei Linienflügen als Teil des Reisevertrages.
Ersatzteilnehmer. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten, die sich aus den Stornogebühren für den nicht reisenden Teilnehmer(n) und dem neuen Reisepreis zusammensetzen.
Ersatzteilnehmer. Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die Norwegian zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Norwegian kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst Norwegian als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z. B. Kosten der Fluggesellschaften bei Linienflügen.
Ersatzteilnehmer. Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die RSSC zumutbar sein muss, kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt( § 651b BGB). RSSC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde selbst RSSC gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z. B. Kosten der Fluggesellschaften bei Linienflügen als Teil des Reisevertrages.
Ersatzteilnehmer. Der Kursplatz kann ohne Bearbeitungsgebühr auf einen Ersatzteilnehmer mit entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen übertragen werden.
Ersatzteilnehmer. Unser Vertragspartner kann zu den Seminaren anstelle des gemeldeten Teilnehmers auch einen Ersatzteilnehmer schicken.
Ersatzteilnehmer. Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, die er CL rechtzeitig zuvor anzuzeigen hat. CL kann dem Eintritt dieser Per- son widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche An- ordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Reisende haften gegenüber CL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entste- hende Mehrkosten. Für diese Mehrkosten kann CL pauschaliert € 30,00 verlangen. Dem ursprünglich Reisenden und der Ersatzperson bleibt es un- benommen, nachzuweisen, dass CL ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Ersatzteilnehmer. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer gemäß § 651b BGB durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Ersatzteilnehmer. Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die GA zumutbar sein muss, kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). GA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen (einschließlich dem medizinischen Zeugnis) nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde selbst GA gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z. B. Kosten der Fluggesellschaften bei Linienflügen für neue Ticketausstellung als Teil des Reisevertrages.