Ersatzteilversorgung. Der Lieferant wird die Ersatzteilversorgung nach Auslaufen der Bauserie für das Lieferteil für mindestens 10 Jahre sicherstellen. Für diesen Zeitraum werden auch die zur Ersatzteilfertigung benötigten Mittel und Zeichnungen aufbewahrt. Die Aufbewahrungspflicht erlischt nach Ablauf dieser Frist und schriftlicher Zustimmung durch den Besteller. Diese darf nur aus wichtigem Grunde verweigert werden.
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