Quellcode Musterklauseln

Quellcode. Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.
Quellcode. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte MGSP-Software nur verwenden, um die MGSP-Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern.
Quellcode. Falls die Firma die Wartung und Pflege der zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Standardsoftware insbesondere infolge Pfändung, drohendem Konkurs, Nachlassverfahren oder aus anderen Gründen nicht mehr selber erfüllen kann, ist SIX berech- tigt, auf deren Quellcode zuzugreifen. Zur Absicherung der Her- ausgabepflicht dieses Quellcodes kann SIX jederzeit verlangen, dass dieser bei einem unabhängigen Dritten oder durch techni- sche Massnahmen geschützt auf einem von SIX bezeichneten System hinterlegt und auf aktuellem Stand gehalten wird. Die Kosten hierfür werden von der Firma getragen.
Quellcode. Für uns individuell entwickelte Programme sind uns im Quellcode mit einer Dokumentation zu überlassen. Im Rahmen der Sachmängelhaftung an den Program- men durchgeführte Maßnahmen sind von dem Liefe- rant unverzüglich in den Quellcode und die Dokumen- tation aufzunehmen; eine Kopie des jeweils aktualisier- ten Standes muss uns unverzüglich zugesendet wer- den.
Quellcode. Wenn Embedded Software oder Teile davon in Quellcode-Form bereitgestellt werden, darf der Kunde den Quellcode für die Berechtigte Nutzung nur verwenden, um Fehler zu korrigieren und/oder um die Embedded Software zu ändern bzw. gemäß der vereinbarten Compiler-Spezifikation zu kompilieren. Die Support- und Gewährleistungsverpflichtungen sowie die Haftung von SISW gelten nur für Embedded Software in ihrer unveränderten Form, wie sie von SISW bereitgestellt wurde.
Quellcode. Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache. Reaktionszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Serviceleistun- gen zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der ent- sprechenden Meldung oder dem Eintritt eines vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* und läuft ausschließlich wäh- rend der vereinbarten Servicezeiten*. Geht eine Meldung oder tritt ein vereinbartes Ereignis außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, be- ginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Release/Version Neue Entwicklungsstufe einer Software*, die sich gegenüber dem vorhe- rigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. Änderung der Versionsnummer von 4.5.7 zu 5.0.0). Schaden stiftende Software Software* mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funk- tion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Leistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die In- tegrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde (u.a.). Servicezeit Zeiten, innerhalb derer der Auftraggeber Anspruch auf vertraglich ge- schuldete Leistungen durch den Auftragnehmer hat.
Quellcode. 1. Abweichend von Ziffer 23 der EVB-IT Service-AGB erfolgt die Übergabe des jeweils aktuellen Stands des Quellcodes einmal jährlich jeweils im Xxxx und zusätzlich auf schriftliches Verlangen Anfrage des Auftraggebers.
Quellcode. Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache. Reaktionszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten. Release/Version Neue Entwicklungsstufe einer Software*, die sich gegenüber dem vorherigen Release bzw. der Version im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 🡪 5.0.0). Schaden stiftende Software Software* mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde. Software Oberbegriff für Standardsoftware* und Individualsoftware*.
Quellcode. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode oder auf die Herausgabe des Quellcodes der von ihm eingesetzten Produkte.
Quellcode. Falls die Firma die Cloud Services insbesondere infolge Pfän- dung, drohendem Konkurs, Nachlassverfahren oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stellen, betreiben und warten kann, ist SIX berechtigt, auf den Quellcode der betreffenden Applikationen zuzugreifen. Zur Absicherung der Herausgabe- pflicht dieses Quellcodes kann SIX jederzeit verlangen, dass dieser bei einem unabhängigen Dritten oder durch technische Massnahmen geschützt auf einem von SIX bezeichneten System hinterlegt und auf aktuellem Stand gehalten wird. Die Kosten hierfür werden von der Firma getragen.