Ersatzteilversorgung. 16.1 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Ersatzteilversorgung für die vorgesehene Lebensdauer der Produkte, für die die Teile verwendet werden sollen, zu gewährleisten. Der Mindestzeitraum beträgt fünfzehn (15) Jahre nach Ende der Serienproduktion der Teile. Der Lieferant wird insoweit auch die Verfügbarkeit der Werkzeuge sicherstellen
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Ersatzteilversorgung. 16.1 15.1 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Ersatzteilversorgung für die vorgesehene Lebensdauer der Produkte, für die die Teile verwendet werden sollen, zu gewährleisten. Der Mindestzeitraum beträgt fünfzehn (15) 15 Jahre nach Ende der Serienproduktion der Teile. Der Lieferant wird insoweit auch die Verfügbarkeit der Werkzeuge sicherstellen.
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Ersatzteilversorgung. 16.1 18.1 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Ersatzteilversorgung Ersatz- teilversorgung für die vorgesehene Lebensdauer Lebens- dauer der Produkte, für die die Teile verwendet ver- wendet werden sollen, zu gewährleisten. Der Mindestzeitraum beträgt fünfzehn (15) Jahre nach Ende der Serienproduktion der Teile. Der Lieferant wird insoweit auch die Verfügbarkeit der Werkzeuge sicherstellenfünfzehn
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