Ersatzwagen. Wenn an einem berechtigten Fahrzeug eine Panne eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt abgeschleppt werden muss und nicht in- nerhalb von 3 Stunden bzw. am selben Tag repariert werden kann (1 Stunde bei RENAULT Laguna III, RENAULT Talisman, RENAULT Koleos und RENAULT Espace), organisiert die RENAULT Assistance einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage (für die Dauer der Stilllegung bei RENAULT Espace), übernommen. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs über eine Autovermietung ist eventuell eine Kautionshinterlegung zur Kostendeckung (z. B. Tankfüllung) mit der Kreditkarte oder in bar erforderlich. Details sind den Vermietungsbe- dingungen des jeweiligen Autovermieters zu entnehmen. Die Verwen- dung des Ersatzwagens ist begrenzt auf das Land, in dem die Panne aufgetreten ist. Er muss an den Übernahmeort zurückgeführt werden. Die Nutzung eines Ersatzwagens ist von den Assistanceleistun- gen ausgeschlossen, wenn Bahnfahrt-, Flugkosten oder Hotelun- terkunft in Anspruch genommen werden. Sonderfahrzeuge wie Kühlfahrzeuge, Fahrschulwagen, Taxen, Reisemobile, Krankenwagen, Fahrzeuge mit Behindertenausstattung, Reisebusse sind von der Ersatzwagenregelung insofern ausgeschlossen, dass kein Anspruch auf ein im Nutzen adäquates Fahrzeug besteht. Ggf. kann aber eine Mobilitätslösung durch Stellung eines „normalen“ Ersatzwagens angeboten werden, wenn die berechtigte Person dem zustimmt. Nebenkosten wie Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Zusatzversicherun- gen oder Autobahngebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Er- satzwagen kann Typ/Klasse des zu reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten.
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Samples: Allgemeine Garantiebedingungen, Allgemeine Garantiebedingungen
Ersatzwagen. Wenn an einem berechtigten Fahrzeug eine Panne eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt abgeschleppt werden muss und nicht in- nerhalb von 3 4 Stunden nach der Abholung durch die DACIA Assistance bzw. am selben Tag repariert werden kann (1 Stunde bei RENAULT Laguna III, RENAULT Talisman, RENAULT Koleos und RENAULT Espace)kann, organisiert die RENAULT DACIA Assistance einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage (für die Dauer der Stilllegung bei RENAULT Espace), übernommen. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs über eine Autovermietung Auto- vermietung ist eventuell eine Kautionshinterlegung zur Kostendeckung Kosten- deckung (z. B. Tankfüllung) mit der Kreditkarte oder in bar erforderlicherforder- lich. Details sind den Vermietungsbe- dingungen Vermietungsbedingungen des jeweiligen Autovermieters Auto- vermieters zu entnehmen. Die Verwen- dung Verwendung des Ersatzwagens ist begrenzt be- grenzt auf das Land, in dem die Panne aufgetreten ist. Er muss an den Übernahmeort zurückgeführt werden. Die Nutzung eines Ersatzwagens ist von den Assistanceleistun- gen ausgeschlossen, wenn Bahnfahrt-, Flugkosten oder Hotelun- terkunft in Anspruch genommen werden. Sonderfahrzeuge wie Kühlfahrzeuge, Fahrschulwagen, Taxen, ReisemobileReise- mobile, Krankenwagen, Fahrzeuge mit Behindertenausstattung, Reisebusse Rei- sebusse sind von der Ersatzwagenregelung insofern ausgeschlossen, dass kein Anspruch auf ein im Nutzen adäquates Fahrzeug besteht. Ggf. kann aber eine Mobilitätslösung durch Stellung eines „normalen“ Ersatzwagens angeboten werden, wenn die berechtigte Person dem zustimmt. Nebenkosten wie Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Zusatzversicherun- gen oder Autobahngebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Er- satzwagen kann Typ/Klasse des zu reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten.
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Samples: Allgemeine Garantiebedingungen
Ersatzwagen. Wenn an einem berechtigten Fahrzeug eine Panne eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt abgeschleppt werden muss und nicht in- nerhalb von 3 Stunden bzw. am selben Tag repariert werden kann (1 Stunde bei RENAULT Laguna III, RENAULT Talisman, RENAULT Koleos und RENAULT Espace), organisiert die RENAULT Assistance einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage (für die Dauer der Stilllegung bei RENAULT Espace), übernommen. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs Ersatzfahr- zeugs über eine Autovermietung ist eventuell eine Kautionshinterlegung Kautionshinterle- gung zur Kostendeckung (z. B. Tankfüllung) mit der Kreditkarte oder in bar erforderlich. Details sind den Vermietungsbe- dingungen Vermietungsbedingungen des jeweiligen je- weiligen Autovermieters zu entnehmen. Die Verwen- dung Verwendung des Ersatzwagens Ersatz- wagens ist begrenzt auf das Land, in dem die Panne aufgetreten ist. Er muss an den Übernahmeort zurückgeführt werden. Die Nutzung eines Ersatzwagens ist von den Assistanceleistun- gen ausgeschlossen, wenn Bahnfahrt-, Flugkosten oder Hotelun- terkunft in Anspruch genommen werden. Sonderfahrzeuge wie Kühlfahrzeuge, Fahrschulwagen, Taxen, ReisemobileReise- mobile, Krankenwagen, Fahrzeuge mit Behindertenausstattung, Reisebusse Rei- sebusse sind von der Ersatzwagenregelung insofern ausgeschlossen, dass kein Anspruch auf ein im Nutzen adäquates Fahrzeug besteht. Ggf. kann aber eine Mobilitätslösung durch Stellung eines „normalen“ Ersatzwagens angeboten werden, wenn die berechtigte Person dem zustimmt. Nebenkosten wie Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Zusatzversicherun- gen oder Autobahngebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Er- satzwagen kann Typ/Klasse des zu reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten. Zusätzlich zu den unter obiger Ziff. 5. Ersatzwagen genannten Vo- raussetzungen kann der Besitzer auch dann ein Ersatzfahrzeug in An- spruch nehmen, wenn am Fahrzeug ein Schaden auftritt, der durch die Fahrzeuggarantie abgedeckt ist und zwar keinen Ausfall des Fahr- zeugs bewirkt, aber eine terminlich vereinbarte Reparatur erforderlich macht, die nach den RENAULT Arbeitsrichtzeiten mehr als 3 Stunden dauert. Der Besitzer muss hierzu mindestens 48 Stunden vor der vorgesehe- nen Reparatur einen Termin vereinbaren, damit der RENAULT Part- ner sicherstellen kann, dass ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist. Bei der Terminvereinbarung muss der Besitzer ausdrücklich die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs anfordern. Das Ersatzfahrzeug wird dem Besitzer so lange zur Verfügung ge- stellt, wie der Ausfall des Fahrzeugs andauert, höchstens jedoch 3 Werktage. Die Bereitstellung des Fahrzeugs für den Besitzer richtet sich nach der örtlichen Verfügbarkeit. Die Nutzung des Ersatzfahrzeugs muss den allgemeinen Mietbedingungen des Vermieters entsprechen, der es bereitstellt. • Das Ersatzfahrzeug muss unbedingt an dem Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde. • Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Das Ersatzfahrzeug kann Typ/Klasse des zu repa- rierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten. • Die mit der Fahrzeugnutzung verbundenen Kosten wie Zusatz- versicherung, Autobahngebühren, Kraftstoff oder andere Be- triebsmittel trägt der Besitzer. • Fahrzeuge mit Zusatzausstattungen (z. B. Fahrschulfahrzeuge, Taxis usw.) sowie zur Kurzzeitmiete überlassene Fahrzeuge ha- ben keinen Anspruch auf die Leistung Ersatzfahrzeug. (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybrid-Antrieb) Im Ausland kann der Besitzer die gleichen Leistungen wie im Inland beanspruchen, ein Pannenfall in dem o. g. geographischen Geltungs- bereich vorausgesetzt. Daneben gibt es zusätzliche Leistungen, wie die Möglichkeit des Teileversands. Ein Fahrzeug-Rücktransport kann ggf. mit der RENAULT Assistance vereinbart werden, wenn die Reparatur des Fahrzeugs innerhalb von 5 Werktagen nicht möglich ist.
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Samples: Allgemeine Garantiebedingungen