Common use of Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Clause in Contracts

Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Abs. 2) hat die Ikano Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß "Preis- und Leistungsverzeichnis" zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Ikano Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Ikano Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Ikano Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgteilt, hat die Ikano Bank ihre Verpflichtungen aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Ikano Bank. Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungs-betrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Ikano Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird eine Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die Ikano Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Ikano Bank oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Ikano Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kunde kann über den Abs. 1 hinaus von der Ikano Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden. Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank fordern, dass die Ikano Bank vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die Ikano Bank nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt diese Pflicht. Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Ikano Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Abs. 2) hat die Ikano Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden wor- den ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne oh- ne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß "Preis- und Leistungsverzeichnis" zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem wel- chem der Ikano Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert autori- siert ist, oder die Ikano Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Ikano Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgteiltmitgeteilt, hat die Ikano Bank ihre Verpflichtungen aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Ikano Bank. Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungs-betrages Überweisungsbetrags insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Ikano Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang Zah- lungsvorgang befunden hätte. Wird eine Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die Ikano Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Ikano Bank oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Ikano Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kunde kann über den Abs. 1 hinaus von der Ikano Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden. Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank fordern, dass die Ikano Bank vom Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmenvor- zunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister Zah- lungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die Ikano Bank nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers eingegangen ist, entfällt diese Pflicht. Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Ikano Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis Er- gebnis unterrichten.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer oben Num- mer 1.3 Abs. Absatz 2) hat die Ikano Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden Kun- den Überweisungsbetrag den Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung Verpflich- tung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß "Preis- und Leistungsverzeichnis" “, zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Ikano Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, ist oder die Ikano Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Ikano Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgteiltmitgeteilt, hat die Ikano Bank ihre Verpflichtungen Verpflich- tung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten Pflich- ten aus den Sätzen 2 bis 4 die Ikano Bank. Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungs-betrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Ikano Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird eine Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die Ikano Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Ikano Bank oder zwischengeschalteten zwischengeschal- teten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt übermit- telt die Ikano Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag. Der Kunde kann über den Abs. 1 hinaus von der Ikano Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden. Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank fordern, dass die Ikano Bank vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die Ikano Bank nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt diese Pflicht. Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Ikano Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

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