Common use of Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Clause in Contracts

Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungs- betrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto des Kunden belastet worden ist, dieses Girokonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Über- weisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde berech- tigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die ING.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungs- betrag Überwei- sungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto des Kunden belastet worden ist, dieses Girokonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die mit der nicht autorisierte Über- weisung autorisierten Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde berech- tigte berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die ING.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungs- betrag Zah- lungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto des Kunden belastet worden ist, dieses Girokonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Über- weisung auto- risierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens spätes- tens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt ange- zeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen zustän- digen Behörde berech- tigte berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches betrüge- risches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung Überwei- sung über einen Zahlungs- auslösedienstleister Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die ING.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung. Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungs- betrag Überwei- sungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto des Kunden belastet worden ist, dieses Girokonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die mit der nicht autorisierte Über- weisung autorisier- ten Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde berech- tigte berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die ING.

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