Common use of Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten Clause in Contracts

Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten. Der Kunde kann Finanzinstrumente aller Art, insbesondere ver- zinsliche Finanzinstrumente, Aktien, Genussscheine, Invest- mentanteilscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Finanzinstrumente, über die Bank erwerben oder veräußern. Durch Kommissionsgeschäft: Der Kunde erteilt der Bank von Fall zu Fall den Auftrag, für Rechnung des Kunden Finanzin- strumente zu kaufen oder zu verkaufen, und die Bank wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden ein entsprechen- des Ausführungsgeschäft zu tätigen. Durch Festpreisgeschäft: Für einzelne Geschäfte kann der Kunde mit der Bank unmittelbar einen Kauf/Verkauf zu einem festen Preis vereinbaren. Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten, kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Finanzinstrumente bei der Bank zeichnen. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten über die Bank werden in B. XIV. 1. bis 9. der Sonderbedingun- gen für den Handel in Finanzinstrumenten geregelt.

Appears in 5 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de