Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Finanzinstrumenten Musterklauseln

Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Finanzinstrumenten. Finanzinstrumente sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder derdurchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgen- de Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten • Totalverlustrisiko Der Preis eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z.B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertstei- gerungen. Ausführliche Informationen enthält die Broschüren „Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften“. Der Kunde sollte Geschäfte in Finanzinstrumenten nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrung oder Kenntnisse im Bereich der Wert- papieranlage verfügt, da eine Überprüfung der Aufträge des Kunden auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit durch die Bank nicht erfolgt. Beratungsleistungen werden von der Bank nicht angeboten oder durchgeführt. Der Preis eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen auf demFinanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann das Ge- schäft nicht widerrufen werden.
Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Finanzinstrumenten. Finanzinstrumente sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emit- tenten Totalverlustrisiko Der Preis eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann das Geschäft nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z.B. Zinsen, Divi- denden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Infor- mationen enthält die Broschüre »Basis-informationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen«. Der Kunde sollte Geschäfte in Finanzinstrumenten nur dann selbstständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.