Grundpraktikum Musterklauseln

Grundpraktikum. Das Grundpraktikum dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in den Grundlagen der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen sowie der funktionsgerechten Montage von Baugruppen in der industriellen Fertigung. Unter Anleitung fachlicher Betreuer des Betriebes soll der Praktikant verschiedene grundlegende Fertigungsverfahren und - einrichtungen kennen lernen.
Grundpraktikum. Die im Grundpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen sollen in kleineren, mittleren und/oder großen Industriebetrieben sowie in Betrieben, die umfangreiche technische Anlagen betreiben, erworben werden. Für das Grundpraktikum können bedingt auch größere produzierende Handwerksbetriebe geeignet sein. Im Grundpraktikum ist es von Vorteil, wenn der Betrieb über seine prinzipielle Eignung hinaus von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist und die Praktikanten von einer mit der Ausbildungsleitung beauftragten Person betreut werden.
Grundpraktikum. Die Praktikantin/der Praktikant soll im Praktikumsbericht Arbeitsgänge, Einrichtungen, Werkzeuge usw. beschreiben und Ausführungen über die im Praktikum gesammelten Erfahrungen bei den ausgeübten Tätigkeiten darlegen. Der Praktikumsbericht zum Grundpraktikum muss folgende Bestandteile aufweisen: - Deckblatt (Art und Zeitraum des Praktikums; Name, Vorname, Studiengang, Jahr des Studienbeginns, Matrikelnummer, Anschrift und E-Mailadresse des Studierenden; vollständiger Firmenname der/des Praktikumsbetriebe/s, Name des betrieblichen Betreuers; Abgabedatum), - Inhaltsübersicht zum Bericht, - kurze Einleitung zum Praktikumsbetrieb, - nach Tagen gegliederte zeitliche Übersicht der Tätigkeiten (stichpunktartig, z.B. in Tabellenform), - Erfahrungsbericht über die eigenen im Praktikum ausgeführten Tätigkeiten und gesammelten Erfahrungen (sachlich gegliedert, vollständig ausformuliert, mit geeigneten Skizzen oder Bildern vervollständigt), - Zusammenfassung und Fazit, - Selbständigkeitserklärung. Der Umfang des Berichtes über das Grundpraktikum soll insgesamt etwa neun bis zwölf Seiten betragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.