ESG-Ziele. Neben den wirtschaftlichen Erfolgszielen legt der Aufsichtsrat für die Performance Periode unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie und der vom Vorstand erstellten aktuellen Unter- nehmensplanung ein bis drei messbare ESG-Ziele fest. Dabei kann der Aufsichtsrat aus folgenden Bereichen wählen, wobei nicht aus jedem Bereich ein Ziel gewählt werden muss: – Umwelt (z.B. CO2-Emissionen) – Soziales (z.B. Lost Time Injury Frequency, Mitarbeiterzufriedenheit oder Lernstunden pro Mitarbeiter) – Governance (z.B. Net Promoter Score) Die ESG-Ziele für die jeweilige LTI-Tranche können unabhängig von den ESG-Zielen für den STI festgelegt werden. Der Aufsichtsrat legt zugleich für die ausgewählten ESG-Ziele der jewei- ligen LTI-Tranche fest, wie diese untereinander gewichtet werden und bestimmt für jedes ausge- wählte ESG-Ziel die Art und Weise der Messung der Zielerreichung. Hierzu legt der Aufsichtsrat in der Regel für jedes ESG-Ziel fest: - einen Minimalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 50 % entspricht, - einen Zielwert, der einem Zielerreichungsgrad von 100 % entspricht, und - einen Maximalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 200 % entspricht. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch eine von dieser Zielstaffel abweichende Art und Weise der Messung der Zielerreichung festlegen, wenn diese nach seiner Einschätzung für das jeweilige ESG-Ziel besser geeignet ist. Nach Ablauf der Performance Periode wird der Zielerreichungsgrad der ESG-Ziele anhand der für die relevante LTI-Tranche festgelegten Art und Weise der Messung der Zielerreichung und der festgelegten Gewichtung der ESG-Ziele untereinander ermittelt.
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ESG-Ziele. Neben den wirtschaftlichen Erfolgszielen legt der Aufsichtsrat für die Performance Periode das Geschäftsjahr unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der Unternehmensstrategie und der vom Vorstand erstellten aktuellen Unter- nehmensplanung Unterneh- mensplanung ein bis drei messbare ESG-Ziele fest. Dabei kann der Aufsichtsrat aus folgenden Bereichen wählen, wobei nicht aus jedem Bereich ein Ziel gewählt werden muss: – Umwelt (z.B. CO2-Emissionen) – Soziales (z.B. Lost Time Injury Frequency, Mitarbeiterzufriedenheit oder Lernstunden pro Mitarbeiter) – Governance (z.B. Net Promoter Score) Die ESG-Ziele für die jeweilige LTI-Tranche können unabhängig von den ESG-Zielen für den STI festgelegt werden. Der Aufsichtsrat legt zugleich für das jeweilige Geschäftsjahr für die ausgewählten ESG-Ziele der jewei- ligen LTI-Tranche fest, wie diese untereinander gewichtet werden und bestimmt für jedes ausge- wählte ausgewählte ESG-Ziel die Art und Weise der Messung der Zielerreichung. Hierzu legt der Aufsichtsrat in der Regel für jedes ESG-Ziel fest: - einen Minimalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 50 % entspricht, - einen Zielwert, der einem Zielerreichungsgrad von 100 % entspricht, und - einen Maximalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 200 % entspricht. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch eine von dieser Zielstaffel abweichende Art und Weise der Messung der Zielerreichung festlegen, wenn diese nach seiner Einschätzung für das jeweilige ESG-Ziel besser geeignet ist. Nach Ablauf der Performance Periode des Geschäftsjahres wird der Zielerreichungsgrad der ESG-Ziele anhand der für die relevante LTI-Tranche das Geschäftsjahr festgelegten Art und Weise der Messung der Zielerreichung und der festgelegten Gewichtung der ESG-Ziele untereinander ermittelt.
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ESG-Ziele. Neben den wirtschaftlichen Erfolgszielen legt Zur weitergehenden Förderung der Aufsichtsrat nachhaltigen Entwicklung der Gruppe Deutsche Börse bilden ESG-Ziele das dritte Leistungskriterium für die Performance Periode unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie Shares. Hierdurch unterstreicht die Deutsche Börse Aktiengesellschaft ihren Fokus auf eine ganzheitliche Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung und der vom Vorstand erstellten aktuellen Unter- nehmensplanung ein bis drei messbare ESG-Ziele feststellt den nachhaltigen Unternehmenserfolg sicher. Dabei kann der Aufsichtsrat aus folgenden Bereichen wählen, wobei nicht aus jedem Bereich ein Ziel gewählt werden muss: – Umwelt (z.B. CO2-Emissionen) – Soziales (z.B. Lost Time Injury Frequency, Mitarbeiterzufriedenheit oder Lernstunden pro Mitarbeiter) – Governance (z.B. Net Promoter Score) Die ESG-Ziele für die jeweilige LTI-Tranche können unabhängig von werden auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs mit den vier Kategorien – „Externe Sicht", „Mitarbeiterzufriedenheit", „Ausbau des ESG-Zielen für den STI festgelegt werdenGeschäfts" und „CO2-Neutralität" – festgelegt, um die verschiedenen ESG-Aspekte widerzuspiegeln und ganzheitlich abzudecken. Der Aufsichtsrat legt zugleich für die ausgewählten Die Ziele in diesen vier Kategorien sind klar messbar und jeweils mit Zielerreichungskurven hinterlegt. Zur Ermittlung der Gesamtzielerreichung aus dem Leistungskriterium ESG-Ziele werden in einem ersten Schritt die Zielerreichungsgrade der jewei- ligen LTIvier Kategorien „Externe Sicht“, „Mitarbeiterzufriedenheit“, „Ausbau des ESG- Geschäfts“ und „CO2-Tranche festNeutralität“ nach Ablauf jedes Geschäftsjahres ermittelt, wie diese untereinander gewichtet werden addiert und bestimmt für jedes ausge- wählte ESG-Ziel die Art und Weise der Messung der Zielerreichung. Hierzu legt der Aufsichtsrat in der Regel für jedes ESG-Ziel fest: - einen Minimalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 50 % entspricht, - einen Zielwert, der einem Zielerreichungsgrad von 100 % entspricht, und - einen Maximalwert, der einem Zielerreichungsgrad von 200 % entspricht. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch eine von dieser Zielstaffel abweichende Art und Weise der Messung der Zielerreichung festlegen, wenn diese nach seiner Einschätzung für das jeweilige ESG-Ziel besser geeignet istverbindlich festgestellt. Nach Ablauf der Performance fünfjährigen Performance-Periode wird der Zielerreichungsgrad in einem zweiten Schritt die Gesamtzielerreichung der ESG-Ziele anhand ermittelt, indem der für die relevante LTI-Tranche festgelegten Art und Weise Durchschnitt der Messung der Zielerreichung und der festgelegten Gewichtung jährlich festgestellten Zielerreichungen der ESG-Ziele untereinander ermittelt.über die gesamte Performance-Periode gebildet wird. Die Bandbreite der möglichen Gesamtzielerreichung für die endgültige Anzahl der Performance Shares aus diesem mit 25 % gewichteten Leistungskriterium liegt zwischen 0 % und 217,5 %. In der Kategorie „Externe Sicht“ wird das Ziel verfolgt, gute Ergebnisse in drei führenden unabhängigen ESG- Ratings zu erzielen. Hierdurch wird eine weitere relative Erfolgsmessung in den Performance Shares integriert. Die Zielerreichung richtet sich dabei nach dem durchschnittlichen Rang (Perzentil) in drei führenden unabhängigen ESG-Ratings, die vorab vom Aufsichtsrat festgelegt werden. Die Bandbreite der möglichen Zielerreichung für die endgültige Anzahl der Performance Shares aus diesem mit 6,25 % gewichteten Leistungskriterium liegt zwischen 0 % und 250 %. Als Zielwert hat der Aufsichtsrat das
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