Lieferantenentwicklung Musterklauseln

Lieferantenentwicklung. Das Ziel der Lieferantenentwicklung ist eine systematische und langfristige Verbesserung der Lie- ferleistung des Lieferanten durch effektive Maßnahmen. Stellt der Besteller Risiken bzw. Leistungsprobleme des Lieferanten anhand der Lieferantenüber- wachung fest, leitet er Verbesserungsmaßnahmen beim Lieferanten ein. Der Besteller verfolgt die Möglichkeiten der kontinuierlichen Verbesserung des Lieferanten. Das Lieferantenaudit ist eine Form der Lieferantenentwicklung; hierzu dient ebenfalls der Informa- tions- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Besteller und dem Lieferanten.
Lieferantenentwicklung. Stellt der Besteller Leistungsprobleme des Lieferanten anhand der Lieferantenüberwachung fest, leitet er Verbesserungsmaßnahmen beim Lieferanten ein. Der Besteller verfolgt die Möglichkeiten der kontinuierlichen Verbesserung des Lieferanten. Das Lieferantenaudit ist eine Form der Lieferantenentwicklung; hierzu dient ebenfalls der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Besteller und dem Lieferanten.
Lieferantenentwicklung. Der Lieferant verpflichtet sich, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und zu unterhalten. Vorzugsweise ist nach DIN EN ISO 9001 und IATF 16949 zu verfahren. Alternativ kann auch nach den internationalen Normen VDA 6.1, EAQF, AVSQ verfahren werden. Der Lieferant hat die Wirksamkeit seines QM-Systems durch ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft mind. DIN EN ISO 9001 nachzuweisen. Klares Entwicklungsziel des Lieferanten ist die IATF 16949. Liegt ein positives Auditergebnis eines Automobil- oder Automobilzuliefererunternehmens vor, so kann dieses nach Prüfung der Vergaben und Ergebnisse durch den Besteller anerkannt werden. Der Besteller legt bei Bedarf Ergänzungsaudits fest. Zur Wirksamkeitsbeurteilung des Managementsystems im Rahmen von Lieferantenentwicklungsprogrammen oder bei festgestellter Leistungsminderung ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Abstimmung das QM-System, UM-System oder Informationssicherheitssystem des Lieferanten vor Ort durch Audits zu überprüfen und eine Leistungsentwicklung mittels Verbesserungsprogramm einzufordern. Dem Beauftragten des Bestellers, auf Wunsch auch einem Beauftragten des Kunden, ist nach Absprache Zugang zu den Produktionsstätten des Lieferanten zu gewähren. Ihm bzw. ihnen sind auf Wunsch vollständige Einsicht in alle Fertigungs- und Qualitätsaufzeichnungen zu gewähren und gewünschte Muster auszuhändigen, die das Produkt betreffen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Wahrung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant ist verpflichtet, mit seinen Unterlieferanten die Qualitätssicherungsmaßnahmen im Sinne dieser Vereinbarung ebenfalls zu vereinbaren. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, muss der Besteller davon informiert werden. In diesem Fall wird abgestimmt, auf welche andere Weise der Lieferant die Qualität seiner Zukaufteile durch geeignete Maßnahmen sicherstellt. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise verlangen, dass der Lieferant seinen Unterlieferanten die Qualitätssicherungsmaßnahmen im Sinne dieser Vereinbarung ebenfalls auferlegt hat oder die Qualität seiner Zukaufteile durch andere geeignete Maßnahmen sichergestellt hat. Die Beauftragten des Bestellers geben dem Lieferanten auf dessen Wunsch eine fachliche Beratung für erkannte Problemstellungen.
Lieferantenentwicklung. Sollten im Rahmen der Lieferantenbewertung (Produktentstehungsprozess, Serienbelieferung oder Ersatzteilversorgung) systematische Schwachstellen in den Prozessen des Lieferanten oder an den Schnittstellen Lieferant – LEIBER Group bzw. Lieferant – Sublieferant identifiziert werden, behält sich die LEIBER Group vor, gemeinsam mit dem Lieferanten geeignete Lieferantenentwicklungsprogramme durchzuführen. Die Verpflichtung zur Eigeninitiative der Lieferanten bleibt davon unberührt. Dem Lieferantenmanagement der LEIBER Group kommt dabei eine flankierende Funktion zu, um die Lieferanten bei einzelnen Aktivitäten zu unterstützen. Version Datum geprüft/genehmigt Datei-Name Seite A09 16.12.2022 Leitung QM: Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 1533_Qualitätsvereinbarung_de.docx 8 von 15
Lieferantenentwicklung. (IATF 16949: Kapitel 8.4.2.5) Das Ziel der Lieferantenentwicklung des AUFTRAGGEBERS ist eine systematische Verbesserung der Lieferleistung auf Basis einer regelmäßigen Analyse über einen längeren Zeitraum. Ein Ausgangspunkt für die Lieferantenentwicklung ist die erstmalige Beauftragung neuer LIEFERANTEN. Neue LIEFERANTEN / Bewerber werden ggf. mittels einer Potentialanalyse nach VDA
Lieferantenentwicklung. Die Basis für eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Lieferanten und GG bildet die zufriedenstellende Erfüllung unserer Anforderungen. Diesbezüglich wird die Leistung des Lieferanten seitens GG in Form von Leistungskennzahlen (KPIs) regelmäßig überprüft. Die Lieferantenentwicklung seitens GG erstreckt sich über den gesamten Produktlebenszyklus (Sourcing, Entwicklung, Serie, Ersatzteilefertigung). Werden im Zuge des Monitorings grobe Abweichungen festgestellt oder ergeben sich situationsbedingt (Kapazität, Qualitätsproblem, Terminüberschreitungen,…) Probleme, behält sich GG vor dem GG- Eskalationsprozess zu folgen. Dieses gliedert sich in 4 Eskalationsstufen, welche wie folgt beschrieben sind: GP / GP.SUM QM.SQA GP / GP.SUM Lead bei GG Projekt Serie Sofern im Zuge des Eskalationsgespräches nicht anders vereinbart, sind folgende Maßnahmen und Reaktionszeiten gültig:
Lieferantenentwicklung. Die Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG ist bereit bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Managementsystems des Lieferanten auf Basis der IATF 16949 (in der jeweils aktuellen Version) und der kundenspezifischen Zusatzanforderungen zu unterstützen. Die dazu benötigten Informationen werden an den Lieferanten weitergegeben. Lieferantenaudits dienen ebenfalls dem Erfahrungsaustausch zwischen der Xxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG und dem Lieferanten.
Lieferantenentwicklung. Stellt der Besteller Leistungsprobleme des Lieferanten anhand der Lieferantenüberwachung fest, leitet er Verbesserungsmaßnahmen beim Lieferanten ein. Der Besteller verfolgt die Möglichkeiten der kontinuierlichen Verbesserung des Lieferanten und er- klärt seine Unterstützung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des QMS seiner Lieferanten gemäß dieser QSV. Die dazu benötigten Informationen werden an den Lieferanten weitergegeben. Das Lieferantenaudit ist eine Form der Lieferantenentwicklung durch den Besteller und dient eben- falls dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Besteller und dem Lieferanten.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.