Common use of Evaluation Clause in Contracts

Evaluation. (1) Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet.

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Samples: Strukturvertrag Gemäß § 73a SGB V

Evaluation. (1) Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses des Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet. Einzelheiten zum Verfahren werden ge- sondert geregelt.

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Samples: Strukturvertrag Gemäß § 73a SGB V

Evaluation. (1) . Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses des Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte In- halte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet. Einzelheiten zum Verfahren werden gesondert geregelt.

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Samples: www.kvs-sachsen.de

Evaluation. (1) Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses des Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet. Einzelheiten zum Verfahren werden geson- dert geregelt.

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Samples: Vertrag Gemäß § 140a SGB V

Evaluation. (1) Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet.

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Samples: Strukturvertrag Gemäß § 73a SGB V

Evaluation. (1) Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses des Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet. Einzelheiten zum Verfahren werden gesondert geregelt.

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Samples: Vertrag Gemäß § 140a SGB V

Evaluation. (1) Die AOK PLUS behält sich vor, eine Evaluation dieses des Vertrages im Hinblick auf die Ziele gemäß § 1 zu veranlassen. Die Inhalte In- halte der Evaluation werden von den Vertragspartnern erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet. Einzelheiten zum Verfahren werden gesondert geregelt.

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Samples: www.kv-thueringen.de