Common use of Evaluation Clause in Contracts

Evaluation. Die Vereinbarungspartner legen gemäß Punkt 5. des BA-Beschlusses in seiner 456. Sitzung zum Zweck der regelmäßigen Überprüfung der förderungswürdigen Leistungen überprüfbare Ziele für die jeweiligen Xxxxxxxxxxxxxxx (xx xxx Xxxxxxx 0x bis 5o) fest. Für die Förderung, welche für das Jahr 2023 neu eingeführt oder im Vergleich zu den Regelungen 2022 angepasst wurden, erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung der jeweiligen Fördermaßnahme durch die Vereinbarungspartner nach Vorlage von vier Abrechnungsquartalen, beginnend mit dem 1. Quartal 2023. Bei Förderungen, welche im Vergleich zum Jahr 2022 unverändert fortgeführt werden, erfolgt eine Betrachtung der Abrechnungsdaten des Jahres 2022. Die Details zur Umsetzung der Evaluation werden in den jeweiligen Anlagen geregelt. Weimar, Dresden, Erfurt, Kassel, Frankfurt/Main, den 28.11.2022 gez. Dr. med. Xxxxxxx Xxxxxx

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Evaluation. Die Vereinbarungspartner legen gemäß Punkt 5. des BA-Beschlusses BA in seiner 456. Sitzung zum Zweck der regelmäßigen Überprüfung der förderungswürdigen Leistungen überprüfbare Ziele für die jeweiligen Xxxxxxxxxxxxxxx Fördermaßnahmen (xx xxx Xxxxxxx 0x bis 5oin den Anlagen 5a – 5l) fest. Für die Förderung, welche für das Jahr 2023 neu eingeführt oder im Vergleich zu den Regelungen 2022 angepasst wurden, erfolgt eine Eine Bewertung der Zielerreichung der jeweiligen Fördermaßnahme erfolgt durch die Vereinbarungspartner nach Vorlage von vier acht Abrechnungsquartalen, beginnend mit dem 1. Quartal 20232020. Bei Förderungen, welche im Vergleich zum Jahr 2022 unverändert fortgeführt werden, Nach Vorlage von vier Abrechnungs- quartalen erfolgt bereits eine gemeinsame Betrachtung der Abrechnungsdaten des Jahres 2022Zwischenergebnisse. Die Details zur Umsetzung der Evaluation werden in den jeweiligen Anlagen geregelt. Weimar, Dresden, Erfurt, Kassel, Frankfurt/Main, den 28.11.2022 17.02.2022 gez. Dr. med. Xxxxxxx Xxxxxx

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Evaluation. Die Vereinbarungspartner legen gemäß Punkt 5. des BA-Beschlusses BA in seiner 456. Sitzung zum Zweck der regelmäßigen Überprüfung der förderungswürdigen Leistungen überprüfbare Ziele für die jeweiligen Xxxxxxxxxxxxxxx Fördermaßnahmen (xx xxx Xxxxxxx 0x bis 5oin den Anlagen 5a - 5l) fest. Für die Förderung, welche für das Jahr 2023 neu eingeführt oder im Vergleich zu den Regelungen 2022 angepasst wurden, erfolgt eine Eine Bewertung der Zielerreichung der jeweiligen Fördermaßnahme erfolgt durch die Vereinbarungspartner nach Vorlage von vier acht Abrechnungsquartalen, beginnend mit dem 1. Quartal 20232020. Bei Förderungen, welche im Vergleich zum Jahr 2022 unverändert fortgeführt werden, Nach Vorlage von vier Abrechnungsquartalen erfolgt bereits eine gemeinsame Betrachtung der Abrechnungsdaten des Jahres 2022Zwischenergebnisse. Die Details zur Umsetzung der Evaluation werden in den jeweiligen Anlagen geregelt. Weimar, Dresden, Erfurt, Kassel, Frankfurt/Main, den 28.11.2022 04.12.2020 gez. Dr. med. Xxxxxxx Xxxxxx

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