Evaluation. (1) Die für die Evaluation erforderlichen Daten werden dem externen evaluierenden Institut von den Krankenkassen (bzw. von ihnen beauftragten Dritten) sowie der Gemeinsamen Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft in pseudonymisierter Form zeitnah zur Verfügung gestellt.
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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net, www.kvhh.net
Evaluation. (1) Die für die zur Evaluation erforderlichen Daten werden dem externen evaluierenden Institut von den Krankenkassen (bzw. einem von ihnen beauftragten Dritten) sowie von der Gemeinsamen Gemein- samen Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft in pseudonymisierter Form zeitnah zur Verfügung gestellt.
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Samples: www.kvwl.de, www.aok.de
Evaluation. (1) Die für die Evaluation erforderlichen Daten werden dem den externen evaluierenden Institut Instituten von den Krankenkassen (bzw. von ihnen beauftragten Dritten) sowie von der Gemeinsamen Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft in pseudonymisierter Form zeitnah zur Verfügung gestellt.
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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net