Evaluation. Die Vertragspartner können nach angemessener Vertragslaufzeit eine Evaluation des Ver- trages durch Einschaltung eines externen universitären wissenschaftlichen Institutes durch- führen. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse entscheidet der Beirat. Dabei können ins- besondere Verordnungs-, Diagnose- und Leistungsdaten sowie Daten aus Patienten-, Arzt-, MFA- bzw. EFA-Befragungen in anonymisierter Form genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten erfolgt jeweils unter Einhaltung der einschlägigen Daten- schutzvorschriften.
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Samples: Versorgungsvertrag, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und Rheumatologie
Evaluation. Die Vertragspartner können nach angemessener Vertragslaufzeit eine Evaluation des Ver- trages Vertra- ges durch Einschaltung eines externen universitären wissenschaftlichen Institutes durch- führendurchfüh- ren. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse entscheidet der Beirat. Dabei können ins- besondere insbeson- dere Verordnungs-, Diagnose- und Leistungsdaten sowie Daten aus Patienten-, Arzt-, MFA- bzw. EFA-Befragungen in anonymisierter Form genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten erfolgt jeweils unter Einhaltung der einschlägigen Daten- schutzvorschriften.ein- schlägigen Datenschutzvorschriften. Vertrag vom 26.02.2021
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie
Evaluation. Die Vertragspartner können nach angemessener Vertragslaufzeit eine Evaluation des Ver- trages Vertrages durch Einschaltung eines externen universitären wissenschaftlichen Institutes durch- führenInstitu- tes durchführen. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse entscheidet der Beirat. Dabei Da- bei können ins- besondere insbesondere Verordnungs-, Diagnose- und Leistungsdaten sowie Daten aus Patienten-, Arzt-, MFA- bzw. EFA-Befragungen in anonymisierter anonymi- sierter Form genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten erfolgt er- folgt jeweils unter Einhaltung der einschlägigen Daten- schutzvorschriftenDatenschutzvorschriften.
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Evaluation. Die Vertragspartner können nach angemessener Vertragslaufzeit eine Evaluation des Ver- trages durch Einschaltung eines externen universitären wissenschaftlichen Institutes durch- führen. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse entscheidet der Beirat. Dabei können ins- besondere Verordnungs-, Diagnose- und Leistungsdaten sowie Daten aus Patienten-, Arzt-, MFA- bzw. EFA-Befragungen in anonymisierter Form genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten erfolgt jeweils unter Einhaltung der einschlägigen Daten- schutzvorschriftenDatenschutzvorschriften.
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie
Evaluation. Die Vertragspartner können nach angemessener Vertragslaufzeit eine Evaluation des Ver- trages Vertra- ges durch Einschaltung eines externen universitären wissenschaftlichen Institutes durch- führendurchfüh- ren. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse entscheidet der BeiratBeirat (§ 22). Dabei können ins- besondere insbesondere Verordnungs-, Diagnose- und Leistungsdaten sowie Daten aus Patienten-, Arzt-, MFA- bzw. EFA-Befragungen in anonymisierter Form genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten erfolgt jeweils unter Einhaltung der einschlägigen Daten- schutzvorschriftenDatenschutzvorschriften.
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Nephrologie