Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug Musterklauseln

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Der Fotodesigner wählt die Fotografien aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnah- me vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Fotografien, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Fotodesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% der vereinbarten Vergütung übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, 15 Minuten berechnet. und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistun- gen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragsertei- lung, ¼ nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist mit einer Frist von 7 Tagen zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so kann eine entspre- chende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilab- nahme fällig werden. Erfordert ein Auftrag von Saarbourg Design finanzielle Vorleistungen, so können angemessene Abschlagszahlungen fällig werden.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist ¼ der Gesamtvergütung bei Auftrags- erteilung,¼ nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, ½ bei der Abnahme zur Zahlung fällig.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Soweit nichts Anderes vereinbart werden die Vergütungen nach Abschluss der jeweiligen Projektstufen in Rechnung gestellt und nach 14 Tagen fällig. Die Höhe und die Möglichkeit einer Vorauszahlung bei Projektstart behalten wir uns vor.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ bei der Abnahme zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich voraussichtlich über kürzere Zeit erstrecken, das heißt unter einem Monat, kann ebenfalls 40% als Anzahlung geleistet werden, und 60% bei Abnahme.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 pure rendering GmbH stimmt die Arbeiten mit dem Auftraggeber ab, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von pure rendering GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Previews, 25% nach Ablieferung.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Sofern Werkleistungen erbracht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen unverzüglich abzunehmen.