Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Abschnitte A.13 und B.12 des bwta- rif sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- und Tarifverbünde.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Abschnitte Ziffern A.13 und sowie B.12 des bwta- rif sowie bwtarif. Bei Fahrten, die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. der ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- und TarifverbündeTarifverbundes stattfinden, gel- ten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und Tarifverbundes.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Abschnitte A.13 und sowie B.12 des bwta- rif sowie bwtarif. Bei Fahrten, die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. der ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- und TarifverbündeTarifverbundes statt- finden, gelten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und Tarifverbundes.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Abschnitte A.13 und B.12 Ziffern 13 Teil A sowie 10 Teil B des bwta- rif BW-Tarifs sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen Ver- kehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- und Tarifverbünde.
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Samples: Ostalbmobil Tarifbedingungen