Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Ziffern A.13 sowie B.12 des bwtarif. Bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- und Tarifverbundes stattfinden, gel- ten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und Tarifverbundes.
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Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Ziffern Abschnitte A.13 sowie B.12 des bwtarif. Bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- und Tarifverbundes stattfindenstatt- finden, gel- ten gelten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und Tarifverbundes.
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Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Ziffern Abschnitte A.13 sowie und B.12 des bwtarifbwta- rif sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. Bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines der Verkehrs- und Tarifverbundes stattfinden, gel- ten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und TarifverbundesTarifverbünde.
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Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Ziffern A.13 13 Teil A sowie B.12 10 Teil B des bwtarifBW-Tarifs sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Ver- kehrsunternehmen bzw. Bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines der Verkehrs- und Tarifverbundes stattfinden, gel- ten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und TarifverbundesTarifverbünde.
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