Umtausch. Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Umtausch. Der Umtausch des Azubi-Ticket Thüringen ist innerhalb der Vertragslaufzeit in ein Zeitkartenan- gebot im Abo des Verkehrsverbundes Mittelthüringen bzw. der Eisenbahnverkehrsunternehmen in Thüringen unter Änderung der Produkt- oder Wagenklasse, des Geltungsbereichs oder der Übertragbarkeit zum 1. des Folgemonats grundsätzlich möglich, wenn der Antrag auf Änderung spätestens zum 10. des Vormonats vor dem neuen Gültigkeitsbeginn beim vertragsführenden Ver- kehrsunternehmen eingegangen ist. Der Umtausch erfolgt durch das vertragsführende Verkehrs- unternehmen im Rahmen des bei diesem Verkehrsunternehmen verfügbaren Angebotes. Wird das Azubi-Ticket Thüringen nicht bis spätestens fünf Tage nach dem Umtauschtermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin den vollen Abo-Monats- betrag zu bezahlen.
Umtausch. Zum Umtausch der gesamten oder eines Teils seiner Fondsanteile muss ein Anteilseigner bei der Register- und Transferstelle einen Umtauschantrag stellen – wie unter Abschnitt 7 E dieses Verkaufsprospekts beschrieben.
Umtausch. Eine Fahrkarte, die durch evb erworben wurde (Punkt 1), kann vor dem ersten Geltungstag gegen eine andere Fahrkarte gegen Rückzahlung des Minderbetrages bzw. Zahlung des Mehrbetrages umgetauscht werden. Ab dem ersten Geltungstag ist ein Umtausch nur unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € möglich. Andere Regelungen zum Umtausch sind im jeweiligen Tarifangebot beschrieben.
Umtausch. Änderungen der Angaben in der Jahreskarte im Abonnement (z.B. Geltungsbereich) sind nur zum Ersten eines jeden Kalendermonats möglich und bis spätestens zum 20. des Vormonats zu beantragen. Die alte Abo-Karte muss der Ausgabestelle unverzüglich, spätestens 5 Arbeitstage nach Zustellung der neuen Fahrkarte, zurückgegeben werden. Wird diese nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist die RVO GmbH berechtigt, die monatlichen Kosten für beide Abonnements entsprechend in Rechnung zu stellen.
Umtausch. Ein Anteilinhaber kann alle oder einen Teil seiner Anteile, die er an einem Teilfonds hält, in Anteile eines anderen oder mehrerer Teilfonds umtauschen. Er kann auch Anteile einer Anteilklasse in Anteile einer anderen Anteilklasse umtauschen. Umtäusche zwischen Teilfonds derselben Gruppe werden zum Nettoinventarwert pro Anteil durchgeführt. Umtäusche, die unterschiedliche Gruppen betreffen, werden zum Nettoinventarwert pro Anteil durchgeführt, abzüglich einer Gebühr von 0,10 % auf den zurückgegebenen Teilfonds, zuzüglich einer Gebühr von 0,10 % auf den gezeichneten Teilfonds. Diese Gebühren werden an die jeweiligen Teilfonds zur Deckung geschätzter Transaktionskosten gezahlt. Der Umtausch in die Gruppe CORPORATE BONDS unterliegt einer Verwässerungsabgabe, wie im Absatz „Zeichnung“ beschrieben. Darüber hinaus werden Umtauschanträge nur dann angenommen, wenn die Anteile, wie in Kapitel 5 ANTEILE definiert, einen Mindestwert haben. Zur Beantragung eines Umtauschs müssen die Anteilinhaber der Gruppen DYNAMIC FLOORING und CORPORATE BONDS schriftlich einen unwiderruflichen Antrag („Rücknahme- und/oder Umtauschantrag“) an die Transfer- und Registerstelle schicken. Umtauschanträge, die am Tag vor dem Bewertungstag vor 14.00 Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, werden auf der Grundlage des an diesem Bewertungstag geltenden Nettoinventarwerts pro Anteil des betreffenden Teilfonds und der betreffenden Klasse ausgeführt. Umtauschanträge, die nach dieser Frist eingehen, werden zu den am nächsten Bewertungstag geltenden Preisen ausgeführt. Zur Beantragung eines Umtauschs müssen die Anteilinhaber des DMC FUND – HERENS QUALITY LUXURY BRANDS schriftlich einen unwiderruflichen Antrag („Rücknahme- und/oder Umtauschantrag“) an die Transfer- und Registerstelle schicken. Umtauschanträge, die am Tag vor dem Bewertungstag vor 9.00 Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, werden auf der Grundlage des an diesem Bewertungstag geltenden Nettoinventarwerts pro Anteil des betreffenden Teilfonds und der betreffenden Klasse ausgeführt. Umtauschanträge, die nach dieser Frist eingehen, werden zu den am nächsten Bewertungstag geltenden Preisen ausgeführt. Umtäusche können nicht ausgeführt werden, wenn die Berechnung des Nettoinventarwertes oder Zeichnungen bzw. Rücknahmen für einen der betreffenden Teilfonds ausgesetzt wurden. Die Ermittlung der Anzahl der auszugebenden Anteile an dem neuen Teilfonds erfolgt gemäss der folgenden Formel: A x [B x (100 % - p)] x C ––––––––––––––––––––––– = N D x (100 % +...
Umtausch. Stimmt Quadient einem gewünschten Umtausch, auf den kein Rechtsanspruch besteht, zu, hat der Kunde die gesamten damit verbundenen Kosten für Fracht und Wiedereinlagerung zu tragen. Der Wiedereinlagerungskostensatz beträgt 20% des Warenwertes, mind. aber € 25,00. Das Recht von Quadient, höhere Kosten, und das Recht des Kunden, niedrigere Kosten nachzuweisen, wird hierdurch nicht berührt. Für Umtauschlieferungen auf Veranlassung von Xxxxxxxx übernimmt diese die Kosten.
Umtausch. 18. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, bei Ausgabe neuer Anteilklassen Umtauschrechte nach freiem Ermessen einzuräumen, wie vorstehend in Ziffer 6. beschrieben. Grundlage eines jeden Umtauschs ist der jeweilige Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse der beiden betroffenen Fonds.
Umtausch. Unsere Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Umtausch. Der Kunde ist berechtigt, den Umtausch der im Rahmen des AS Sparplanes erworbenen Anteilscheine gegen Anteilscheine eines anderen von der Deka Investment GmbH verwal- teten Sondervermögens ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags oder sonstiger Um- tauschkosten zu verlangen. Die Deka Investment GmbH kann den kostenlosen Umtausch verweigern, wenn im Zeitpunkt des Umtauschverlangens noch nicht drei Viertel der ver- einbarten Vertragslaufzeit abgelaufen sind.