Common use of Fahrtkostenabgeltung Clause in Contracts

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 € je Arbeitstag und gefah- renem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 € be- grenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer ist un- wirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbe- zug zu versteuern ist.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten Arbeitsstelle entfernten Ar- beitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 € je Arbeitstag und gefah- renem gefahrenem Kilometer (KilometergeldKilome- tergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 € be- grenztbegrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer die hierfür notwendigen not- wendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer ist un- wirksamunwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbe- zug Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 € je Arbeitstag und gefah- renem gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 € be- grenztbegrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Pauschal- versteuerung nach § 40 Abs. Absatz 2 EStG des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer ist un- wirksamunwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. Absatz 3) als Sachbe- zug Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: Tarifvertrag Für Das Baugewerbe

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 Euro je Arbeitstag und gefah- renem gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 € be- grenztEuro begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Pauschal- versteuerung nach § 40 Abs. Absatz 2 EStG des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer ist un- wirksamunwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. Absatz 3) als Sachbe- zug Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten Arbeitsstelle entfernten Ar- beitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung Fahrt- kostenabgeltung in Höhe von 0,20 € je Arbeitstag und gefah- renem gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 30,00 be- grenztbegrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer die hierfür notwendigen not- wendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit Mög- lichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung Über- wälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer ist un- wirksamunwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbe- zug Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 0,30 € je Arbeitstag und gefah- renem Kilometer Entfernungskilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 € be- grenzteine Fahrtkostenabgeltung für eine Entfer- nung von 50 Kilometer (= 15,00 €) begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Pauschal- versteuerung nach § 40 Abs. Absatz 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer ist un- wirksamunwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. Absatz 3) als Sachbe- zug Sachbezug zu versteuern versteu- ern ist.

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Samples: Tarifvertragswerk

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Arbeitnehmer Angestellte auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung ent- fernten entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 je Arbeitstag und gefah- renem gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 € be- grenzt€4 begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Arbeitnehmer Angestellten die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Arbeitnehmer Angestellten ist un- wirksamunwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbe- zug Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: Rahmentarifvertrag