Common use of Fahrtkostenabgeltung Clause in Contracts

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 €4 begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten ist unwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: www.boeckler.de

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 0,30 € je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer Entfernungskilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 eine Fahrtkostenabgeltung für eine Entfer- nung von 50 Kilometer (= 15,00 4 ) begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Pauschal- versteuerung nach § 40 Abs. Absatz 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten Arbeitnehmer ist unwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. Absatz 3) als Sachbezug zu versteuern versteu- ern ist.

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten ent- fernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 je Arbeitstag und gefahrenem gefah- renem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 €4 begrenzt€ be- grenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten Arbeitnehmer ist unwirksamun- wirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbezug Sachbe- zug zu versteuern ist.

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Samples: www.boeckler.de

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten Arbeitsstelle Ar- beitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung Fahrt- kostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 €4 30,00 € begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten Arbeitnehmer die hierfür notwendigen not- wendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit Mög- lichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung Über- wälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten Arbeitnehmer ist unwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: www.soka-bau.de

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 €4 begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Pauschal- versteuerung nach § 40 Abs. Absatz 2 EStG des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten Arbeitnehmer ist unwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. Absatz 3) als Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten Arbeitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 Euro je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer (Kilometergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 €4 Euro begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten Arbeitnehmer die hierfür notwendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Pauschal- versteuerung nach § 40 Abs. Absatz 2 EStG des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten Arbeitnehmer ist unwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. Absatz 3) als Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Fahrtkostenabgeltung. Arbeitet der Angestellte Arbeitnehmer auf einer mindestens 10 km von seiner Wohnung entfernten Arbeitsstelle Ar- beitsstelle und benutzt er für die Fahrt ein von ihm gestelltes Fahrzeug, so erhält er eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe von 0,20 €3 je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer (KilometergeldKilome- tergeld). Der arbeitstägliche Anspruch ist auf 20,00 €4 begrenzt. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Angestellten Arbeitnehmer die hierfür notwendigen not- wendigen Kosten erstattet. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Soweit die gewährte Fahrtkostenabgeltung zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Gebrauch zu machen; eine Überwälzung der entrichteten Steuer auf den Angestellten Arbeitnehmer ist unwirksam. Dies gilt auch, soweit eine kostenlose Beförderung (Abs. 3) als Sachbezug zu versteuern ist.

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Samples: www.sozialkasse-berlin.de