Fahrzeugübernahme Musterklauseln

Fahrzeugübernahme. 5.1 Dem Mieter wird das Fahrzeug mit mindestens viertelvollem Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 50 % übergeben.
Fahrzeugübernahme. 1. Fahrzeugübernahme: Im Zuge der Bestätigung des Vertrags durch Sixt wird dem Kunden der genaue Übergabeort, Tag und Zeitpunkt der Fahrzeugabholung von Sixt mitgeteilt. Eine Änderung bzw. Umbuchung des durch Sixt bestätigten Übergabeorts, Tag und Zeitpunkt ist nicht möglich. Xxxx der Kunde sein Fahrzeug am bestätigten Xxxxxxxxxxx nicht ab, bleibt der mit dem Kunden geschlossene SIXT+ Vertrag unberührt und wird nicht beendet. Dem Kunden steht ein Zeitraum von 29 Tagen nach dem ursprünglich bestätigten Abholtermin zur Verfügung, um das Fahrzeug an der mitgeteilten Sixt Station während der Öffnungszeiten entgegenzunehmen. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Abholung durch den Kunden, wird der SIXT+ Vertrag mit Ablauf des ersten 30-Tages Abrechnungszeitraums automatisch beendet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, das bei der online Buchung angegebene Zahlungsmittel vorzulegen. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des SIXT+ Vertragspartner ausgestellt sein. Kann der Kunde beim Übernahmetermin das entsprechende Zahlungsmittel nicht vorlegen und ist bei Fahrzeugabholung keine Einigung auf ein alternatives Zahlungsmittel möglich, kann Sixt die Fahrzeugübergabe verweigern. Dem Kunden wird in diesem Fall Gelegenheit gegeben, ein gültiges Zahlungsmittel innerhalb einer Frist von 29 Tagen vorzulegen. Sollte der Kunde innerhalb vorgenannten Zeitraums kein gültiges Zahlungsmittel vorlegen, ist Sixt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sowie eine Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung der Miete sowie der Einmalgebühren sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Fahrzeugübernahme. (1) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und, soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt- gewicht ab 7,49 to mit einem AdBlue®-Tank (AdBlue ist eine lizenzierte Reinigungsflüssigkeit zur Abgasnachbehandlung bei Dieselfahrzeugen) ausgestattet sind, mit vollem AdBlue®-Tank übergeben.
Fahrzeugübernahme. (1) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespei- cher (Batterie) übergeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er die Tesla Super-Charger Aufladestationen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei nutzen kann.
Fahrzeugübernahme. Die Fahrzeugübernahme erfolgt in der Regel freitags zwischen 15.00 und 19.00 Uhr. Der genaue Übernahmetermin, sowie Übernahmeort wird vorgängig vereinbart. Bei der Übernahme wird der Mieter mit dem Fahrzeug und der Bedienung vertraut gemacht. Im Übernahmeprotokoll wird der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert und vom Mieter unterzeichnet. Dauer ca 1h. Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit vollem Dieseltank und mit der gebuchten Zusatzausstattung Fahrzeugrückgabe Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Regel freitags zwischen 10 und 13 Uhr. Bei der Rückgabe wird ebenfalls der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert. Anhand einer Checkliste werden allfällige Schäden bewertet. Die Rückgabe erfolgt mit vollem Dieseltank (Quittungskopien inkl. KM der gesamten Mietdauer müssen vorgelegt werden können) Das Fahrzeug ist besenrein zu retournieren (das heisst, der Innenraum muss frei von Abfällen und leer geräumt sein. Grob gereinigt, mit Staubsauber, Wischer oder ähnlichem, starke Verschmutzungen innen und aussen entfernt). Die Aussenreinigung wird für eine korrekte Beurteilung des Fahrzeugzustandes empfohlen. Vorbehalten bleiben versteckte Mängel (z.B. Lackschäden, Innenraumschäden, Reifenschäden, Unterbodenschäden), die zB durch Verschmutzung nicht sofort erkennbar sind. Sollten solche festgestellt werden, macht die Fahrzeugvermietung Wicki den Mangel gegenüber dem Mieter geltend. Bei unüblicher und starker Verschmutzung behalten wir uns vor, den entsprechenden Mehraufwand für die Reinigung dem Mieter zusätzlich zur Reinigungspauschale zu verrechnen. Bei nicht getanktem Fahrzeug wird zum Dieselpreis eine Pauschale von CHF 20.- erhoben.
Fahrzeugübernahme. (1) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespeicher (Batterie) übergeben.
Fahrzeugübernahme. Die Fahrzeugübernahme erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung. Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Fahrzeugübernahme. Die Fahrzeugübernahme erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch um 16:00 Uhr bzw. samstags um 12:00 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung. Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein. Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Fahrzeug bei Übernahme in Port Elizabeth oder Durban nicht vollgetankt übergeben wird. Sie können das Fahrzeug selbstverständlich mit dem gleichen Benzinstand, wie bei der Übernahme zurückgeben.
Fahrzeugübernahme. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofflank und, soweit Fahrzeuge mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Der Mieter und/oder der Fahrer sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Tankfüll- standes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbare Schäden außen und innen zu prüfen und haben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der EZY GmbH oder deren Mitarbeitern für deren korrekte Aufnahme in ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der EZY GmbH und deren Mitarbeitern verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls unverzüglich der EZY GmbH zu melden. Die EZY GmbH kann in solchem Fall die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Niederlassung verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die EZY GmbH nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem Verschulden.
Fahrzeugübernahme. Fahrzeuge werden dem Mieter in betriebssicherem und sauberem Zustand überge- ben. Der Mieter hat sich bei der Fahrzeugübernahme von der Richtigkeit der in Anlage 1 notierten Angaben (km-Stand, Tankstand, Vorschäden) zu überzeugen und Differen- zen sofort vor Ort mitzuteilen. Hopp Schwiiz Transport ist berechtigt, die geleistete Kaution von CHF 300.– des WWKunden mit den Ansprüchen aus diesem Vertrag bzw. dem entstandenen Scha- den aus Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges zu verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.