Fahrzeugübernahme. 5.1 Dem Mieter wird das Fahrzeug mit mindestens viertelvollem Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 50 % übergeben.
5.2 Der Mieter und/oder der Fahrer sind verpflichtet, das Fahr- zeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Tankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auf erkennbare Schäden außen und innen zu prüfen und haben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. Außerdem überprüft der Mieter das Vorhandensein sämtlicher zum Fahrzeug gehörender Ausrüstungsteile (z. B. Windschott, Verbandkasten). Fehlteile werden im Protokoll festgehalten. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien.
5.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuell nachträglich festgestellte Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, unverzüglich und noch vor Fahrtbeginn der Ver- mieterin zu melden.
5.4 Im Fall der Nichtabholung durch den Mieter gelten die Aus- führungen unter Xxxxxx 2.5.
Fahrzeugübernahme. (1) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespei- cher (Batterie) übergeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er die Tesla Super-Charger Aufladestationen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei nutzen kann.
(2) Der Mieter und/oder der Fahrer ist verpflichtet, das übernomme- ne Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Energieladestandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbare Schäden Außen und Innen zu prüfen und hat, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in das Übergabeprotokoll Sorge zu tragen.
(3) Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlan- gen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindern- den Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandun- gen des Übergabeprotokolls ohne schuldhafte Verzögerung der Ver- mieterin zu melden. Die Vermieterin kann in solchem Fall die unver- zügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei be- rechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem Verschulden.
Fahrzeugübernahme. Fahrzeugübernahme: Im Zuge der Bestätigung des Vertrags durch Sixt wird dem Kunden der genaue Übergabeort, Tag und Zeitpunkt der Fahrzeugabholung von Sixt mitgeteilt. Eine Änderung bzw. Umbuchung des durch Sixt bestätigten Übergabeorts, Tag und Zeitpunkt ist nicht möglich. Xxxx der Kunde sein Fahrzeug am bestätigten Xxxxxxxxxxx nicht ab, bleibt der mit dem Kunden geschlossene SIXT+ Vertrag unberührt und wird nicht beendet. Dem Kunden steht ein Zeitraum von 29 Tagen nach dem ursprünglich bestätigten Abholtermin zur Verfügung, um das Fahrzeug an der mitgeteilten Sixt Station entgegen zu nehmen. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Abholung durch den Kunden, wird der SIXT+ Vertrag mit Ablauf des ersten 30-Tages Abrechnungszeitraums automatisch beendet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, das bei der online Buchung angegebene Zahlungsmittel vorzulegen. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des SIXT+ Vertragspartner ausgestellt sein. Kann der Kunde beim Übernahmetermin das entsprechende Zahlungsmittel nicht vorlegen und ist bei Fahrzeugabholung keine Einigung auf ein alternatives Zahlungsmittel möglich, kann Sixt die Fahrzeugübergabe verweigern. Dem Kunden wird in diesem Fall Gelegenheit gegeben, ein gültiges Zahlungsmittel innerhalb einer Frist von 29 Tagen vorzulegen. Sollte der Kunde innerhalb vorgenannten Zeitraums kein gültiges Zahlungsmittel vorlegen, ist Sixt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sowie eine Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung der Miete sowie der Einmalgebühren sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Fahrzeugübernahme. (1) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und, soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt- gewicht ab 7,49 to mit einem AdBlue®-Tank (AdBlue ist eine lizenzierte Reinigungsflüssigkeit zur Abgasnachbehandlung bei Dieselfahrzeugen) ausgestattet sind, mit vollem AdBlue®-Tank übergeben.
(2) Der Mieter und/oder der Fahrer sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Tankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbare Schäden außen und innen zu prüfen und haben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls unverzüglich der Ver- mieterin zu melden. Die Vermieterin kann in solchem Fall die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem Verschulden.
Fahrzeugübernahme. Die Fahrzeugübernahme erfolgt Montag bis Xxxxxxx zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 11:30 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung. Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Fahrzeugübernahme. Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station.
Fahrzeugübernahme a) Die Fahrzeugübernahme erfolgt durch Freischaltung des Fahrzeugs mit Hilfe des am Führerschein fixierten Labels durch den berechtigten Nutzer an dem in der verbindlichen Buchungsbestätigung benannten Ort und der in der verbindlichen Buchungsbestätigung angegebenen Zeit. Im Rahmen des Fahrzeugübernahmevorgangs erfolgt mit Hilfe der eQar-App eine Führerscheinkontrolle. Voraussetzung hierfür ist ein mit NFC-Technologie gemäß ISO 14443a und Bluetooth-Low Energy ausgestattetes mobiles Endgerät.
b) Steht das Fahrzeug zu Beginn der Buchungszeit nicht zur Verfügung, so hat der Nutzer die Kundenhotline der envia Mitteldeutsche Energie AG zu informieren. Sofern verfügbar, wird dem Nutzer ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt.
c) Kann envia Mitteldeutsche Energie AG mit Beginn der Buchungszeit kein adäquates Fahrzeug zur Verfügung stellen, ist sie von der Leistung befreit, wenn ihr Unvermögen auf Gründen beruht, die envia Mitteldeutsche Energie AG nicht zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche des Nutzers gegen die envia Mitteldeutsche Energie AG sind in diesem Fall ausgeschlossen.
d) Der Nutzer hat das Fahrzeug nebst Zubehör (z.B. Ladekabel) bei Übernahme auf sichtbare Mängel und Schäden sowie die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Das betrifft insbesondere den Stand der Betriebsflüssigkeiten, den Reifendruck und den Ladezustand der Batterie. Das Überprüfen des Fahrzeugs auf Außenschäden ist dabei mit Hilfe der in der Buchungs-App enthaltenen Schadensbildabfrage vorzunehmen. Werden Mängel oder Schäden entdeckt, die nicht in der Schadensbildabfrage oder der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, ist der Nutzer verpflichtet, diese Mängel oder Schäden vor Fahrtantritt der Kundenhotline mitzuteilen. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer +00 000 000 00 16. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit eine E-Mail an Xxxxxxx@x-Xxx.xx zu schicken. Unterlässt er dies, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch mangelfrei.
e) Beeinträchtigen die festgestellten Mängel oder Schäden die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder können sie zu Folgeschäden führen, darf das Fahrzeug nicht benutzt werden. In diesem Fall wird die envia Mitteldeutsche Energie AG, sofern verfügbar, dem Nutzer ein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Fahrzeugübernahme. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofflank und, soweit Fahrzeuge mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Der Mieter und/oder der Fahrer sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Tankfüll- standes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbare Schäden außen und innen zu prüfen und haben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der EZY GmbH oder deren Mitarbeitern für deren korrekte Aufnahme in ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der EZY GmbH und deren Mitarbeitern verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls unverzüglich der EZY GmbH zu melden. Die EZY GmbH kann in solchem Fall die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Niederlassung verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die EZY GmbH nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem Verschulden.
Fahrzeugübernahme. Die Fahrzeugübernahme erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch um 16:00 Uhr bzw. samstags um 12:00 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung. Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein. Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Fahrzeug bei Übernahme in Port Elizabeth oder Durban nicht vollgetankt übergeben wird. Sie können das Fahrzeug selbstverständlich mit dem gleichen Benzinstand, wie bei der Übernahme zurückgeben.
Fahrzeugübernahme. Fahrzeuge werden dem Mieter in betriebssicherem und sauberem Zustand überge- ben. Der Mieter hat sich bei der Fahrzeugübernahme von der Richtigkeit der in Anlage 1 notierten Angaben (km-Stand, Tankstand, Vorschäden) zu überzeugen und Differen- zen sofort vor Ort mitzuteilen. Hopp Schwiiz Transport ist berechtigt, die geleistete Kaution von CHF 300.– des WWKunden mit den Ansprüchen aus diesem Vertrag bzw. dem entstandenen Scha- den aus Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges zu verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.