Fair Use Policy Musterklauseln

Fair Use Policy. 1. Freiminuten werden nicht für Geschäftszwecke oder für irgendeine andere Benützung angeboten, die von einem üblichen Privatgebrauch abweicht. TalkTalk behält sich ausdrücklich das Recht vor, Xxxxxx nach eigenem Ermessen jederzeit Freiminuten zu entziehen, falls die «Fair use policy» nicht eingehalten wird. 2. Soweit einzelne Produkte nicht ausdrücklich dazu bestimmt sind, dienen die Mobilabos nicht dazu das Festnetz-Internet zu ersetzen. Das gilt z.B. bei einer stationären Nutzung einer SIM-Karte in einem Router oder Hotspot-Gerät. Jede nicht-be- stimmungsgemässe Nutzung ist eine missbräuchliche Nutzung. TalkTalk darf in solchen Fällen die Leistungserbringung ein- stellen, einschränken oder eine andere geeignete Massnahme ergreifen. Eine Drosselung erfolgt bei denjenigen Kunden, die einen höheren monatlichen Datenverbrauch als 97% aller anderen Kunden haben, basierend auf einem vierteljährlich ermittelten Durchschnitt (Stand Juli 2022: ca 60 GB monatlich). In solchen Fällen können Data Booster Optionen für weiterhin schnelles surfen aktiviert werden.
Fair Use Policy. Leistungen, deren Nutzung und/oder Umfang durch xxxxx.xx nicht limitiert werden, sind den Kunden zur angemessenen Nutzung (fair use) überlassen. Wird eine Nutzung festgestellt, wel- che Leistung von Systemen und/oder Datenver- bindungen übermässig belastet, ist xxxxx.xx be- rechtigt, dem Kunden die Leistungen entspre- chend zu limitieren oder zu deaktivieren. Über- mässige Nutzung wird zum Beispiel verursacht durch das Anbieten von Musik-, Video- und/oder Bilder-Downloads und weiteren, datenintensiven Angeboten.
Fair Use Policy. 1. Freiminuten werden nicht für Geschäftszwecke oder für irgendeine andere Benützung angeboten, die von einem üblichen Privatgebrauch abweicht. TalkTalk behält sich ausdrücklich das Recht vor, Xxxxxx nach eigenem Ermessen jederzeit Freiminuten zu entziehen, falls die «Fair use policy» nicht eingehalten wird. 2. Weitere Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Leistungen von TalkTalk, sind in der TalkTalk Fair use Policy aufzufinden und sind ein integrativer Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fair Use Policy. Das Mitglied ist verpflichtet, die Anschlüsse nicht übermässig oder missbräuchlich zu nutzen. Swisscom behält sich das Recht vor, das Mitglied bei übermässiger oder missbräuchlicher Nutzung zu informieren und gleichzeitig geeignete und angemessene Massnahmen gegen die übermässige oder missbräuchliche Nutzung zu ergreifen, namentlich die Leistungserbringung für die übermässige oder missbräuchliche Nutzung einzustellen oder einzuschränken. Als übermässig oder missbräuchlich gelten insbesondere (nicht abschliessende Aufzählung):  Die Weitervermittlung der Leistungen von Swisscom durch das Mitglied an Dritte oder anderweitige Zwecke, z.B. durch Wiederverkauf oder Verwendung der Anschlüsse für GSM-Gateways;  Verwendung der Anschlüsse für Maschine-zu-Maschine-, Durchwahl- oder Dauerverbindungen, Überwachungsanwendungen oder statische Nutzung;  Übermässige Datennutzung während dreier aufeinanderfolgender Monate auf individueller Anschlussebene (Datenvolumen national grösser als 20 GB, Datenvolumen Roaming grösser als 5 GB);  Vertragsverletzungen und Verstösse gegen geltendes Recht;  Jegliches Verhalten, welches potenziell dazu geeignet ist, Dritten oder Swisscom Schaden zuzufügen;  Ausschliessliche Nutzung im Ausland.
Fair Use Policy. Leistungen, deren Nutzung und/oder Umfang durch xxxxx.xx nicht limitiert werden, sind den Kunden zur angemessenen Nutzung (fair use) überlassen. Zu diesen Leistungen gehören auch die Flatrates. Weicht die Nutzung erheblich vom marktüblichen Gebrauch ab (> 95% aller Kunden), behält sich xxxxx.xx vor, geeig- nete Massnahmen zu ergreifen (zum Beispiel die Nutzung entsprechend zu limitieren, zu verrechnen oder zu deaktivieren).
Fair Use Policy. Leistungen, deren Nutzung und/oder Umfang durch xxxxx.xx nicht limitiert werden, sind den Kunden zur angemessenen Nutzung (fair use) überlassen. Weicht die Nutzung erheblich vom Markt üblichen Privatge- brauch ab (>500 Minuten pro Monat und Nummer), behält sich xxxxx.xx vor, eine geeignete Massnahme zu ergreifen (Zum Beispiel. die Nutzung entsprechend zu limitieren, zu verrechnen oder zu deaktivieren).
Fair Use Policy. Unter «Fair Use» versteht man die Verwendung der Bandbrei- te und Systemressourcen mit Respekt, ohne durch eigene Aktivitäten andere Benutzer in Ihrer Tätigkeit und in Ihren Rechten einzuschränken oder zu verletzen. Der Provider informiert den betreffenden Kunden und ist bestrebt eine Lösung zu finden, die für alle Parteien stimmt.
Fair Use Policy. Alle Leistungen, die wir in unseren Virtual Server Produkten in unbegrenzter Menge anbieten, unterliegen der Fair-Use-Policy bzw. dem Fair-Use-Prinzip. Dieses Prinzip ermöglicht es, keine Beschränkungen bezüglich Traffic-Volumen und weiteren Einschrän- kungen auferlegen zu müssen. Ein fairer Umgang seitens des Kunden mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen wird vorausgesetzt. Der Kunde ist sich des Umstands der Fair-Use-Policy bewusst und nimmt zur Kenntnis, dass er diese nicht missbrauchen darf, um daraus einen persönlichen, wirtschaftlichen oder finanziellen Nutzen zu erzielen. Beispiele, welche das Fair Use Prinzip aufzeigen sollen: Betreiben eines Virtual Servers für private Zwecke Virtual Server überwiegend oder ausschliess- lich als Downloadserver betreiben Aufbau und Betrieb einer Virtual Server Infra- struktur für die eigene Firma. Aufbau und Betrieb von Virtual Server Infra- strukturen mit kommerziellem Hintergrund. (Ausnahme: Reseller mit unterzeichnetem Part- nervertrag) Für bekannte Personen im Rahmen des eige- nen Virtual Servers private Seiten bereitstel- len, sofern die Besucherzahl sich in Grenzen hält. Für Dritte im Rahmen des eigenen Angebotes kommerzielle Seiten bereitstellen, unabhängig davon ob kostenpflichtig oder kostenlos. (Ausnahme: Reseller mit unterzeichnetem Part- nervertrag) Betreiben von Chat, Foren usw. wenn es sich dabei nicht um Dienste für Dritte handelt. Anbieten von Gratis- oder auch kostenpflichti- gen Diensten wie z.B. kostenlose E-Mail-, Sub- domain- oder Datenbank-Dienste oder Dienst- leistungen wie kostenlose Gästebücher, Foren, Counter, Newsletter Portale, Bannertausch, Chatserver, IRC, Bots Websites, die temporär z.B. auf Grund eines Events mehr Traffic benötigen. Websites, die auf Dauer absehbar viel Traffic beanspruchen wie grössere Communities, grosse Firmenpräsenzen usw. Viel Traffic ist wie folgt definiert: Xxxxx.xx definiert als Durch- schnitt den gesamten Traffic der Virtual Server Plattform dividiert durch die Anzahl Virtual Ser- ver. Überschreitet ein Kunde regelmässig oder konstant das 4 fache dieser Menge, kann Xxxxx.xx den Kunden auf ein höheres Abonne- ment oder auf einen anderen Service migrie- ren. kommerzielle und nicht kommerzielle Inhalte Pornographie, pornografische oder sonstige kriminelle Inhalte Applikationen installieren, welche ungeeignet für Virtual Server Lösungen sind und einen ne- gativen Einfluss auf die Virtual Server Plattform haben können (z. Bsp. Streaming, Gameser- ver, Rechne...

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  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)