Familienvorsorge Musterklauseln

Familienvorsorge. Für den Fall der Eheschließung bzw. Begründung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder der Geburt eines Kindes des Versicherungsnehmers bzw. dessen Adoption eines Kindes während der Laufzeit des Vertrages gilt Folgendes: Beitragsfrei mitversichert sind ▪ der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner ab dem Tag der Eheschließung bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft; ▪ das Kind ab Vollendung der Geburt bzw. das Adoptivkind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ab Rechtswirksamkeit der Adoption.
Familienvorsorge. Ihre nach dem Versicherungsbeginn hinzukommenden ⚫ Ehepartner nach der Heirat, ⚫ leiblichen Kinder nach Vollendung der Geburt, ⚫ minderjährigen Adoptiv-, Stief- sowie Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben, nach der Aufnahme in Ihren Haushalt, sind drei Monate lang automatisch mit folgenden Versiche- rungssummen je Person ⚫ 00.000 € Invaliditätsleistung (mit Mehrleistung ab 90 %) ⚫ 0.000 € Todesfallleistung ⚫ 20 € Krankenhaustagegeld mit Verdopplung ab 4. Tag mitversichert. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den für Sie vereinbarten Bedingungen. Erfolgt innerhalb der 3-Monatsfrist der Einschluss des neu hinzugekommenen Familienmitglieds in diesen Vertrag, gilt der neu beantragte Versicherungsschutz ohne zusätz- liche Beitragsberechnung bis zum Ablauf von sechs Mona- ten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung, der Geburt, bzw. der Aufnahme der Adoptiv-, Stief- sowie Pflegekinder in die häusliche Gemeinschaft. Die Familienvorsorge entfällt rückwirkend, wenn kein Vertrag über einen sich unmittelbar anschließenden Versicherungsschutz geschlossen wird. Sie kann auch nur einmal für den hinzukommenden Familien- angehörigen in Anspruch genommen werden, selbst wenn mehrere Unfallversicherungsverträge bei uns be- stehen.
Familienvorsorge. 1. Erweiterter Unfallbegriff (zu II B § 1 Nr. 4)
Familienvorsorge 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.