Schwangerschaft. 9.1. Der Beförderer empfiehlt Frauen, die seit weniger als 12 Wochen schwanger sind, vor der Reise einen Arzt zu konsultieren. Frauen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kreuzfahrt 24 Wochen lang schwanger sein werden, müssen ein ärztliches Attest für die Reisefähigkeit vorlegen. Der Beförderer behält sich das Recht vor, in jedem Stadium der Schwangerschaft ein ärztliches Attest zu beantragen und die Reise zu verweigern, wenn er und/oder der Kapitän nicht davon überzeugt sind, dass die Reisende während der Überfahrt in Sicherheit ist.
9.2. Schwangere Reisende werden für Informationen über die medizinischen Einrichtungen an Bord auf den Abschnitt „Medizinische Behandlung“ verwiesen.
9.3. Der Schiffsarzt ist nicht befugt, Babys auf die Welt zu bringen oder Versorgung vor oder nach der Geburt zu bieten, und der Beförderer übernimmt keine Verantwortung für die Unfähigkeit, solche Dienstleistungen oder Ausrüstungen zu bieten. Der Passagier erkennt an und versteht, dass Seereisen mit bestimmten inhärenten Risiken verbunden sind, dass die medizinische Evakuierung oder Ausschiffung abhängig von der Lage des Schiffes und den aktuellen Wetter- und Seeverhältnissen verzögert oder unmöglich sein kann und dass medizinische Einrichtungen in nahe gelegenen Häfen möglicherweise begrenzt oder sogar nicht vorhanden sind.
Schwangerschaft. Komplikationen in der Schwangerschaft
Schwangerschaft. Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge- borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir- kung auf das Kind versichert.
Schwangerschaft. Komplikationen in der Schwangerschaft Stand: 01.08.2021
Schwangerschaft. 22.1 Die schwangere Mitarbeiterin kann auf blosse Mitteilung hin der Arbeit fernbleiben.
22.2 Das Fernbleiben aus Gründen der Schwangerschaft ist dem Fernbleiben wegen Krankheit gleichgesetzt, wenn es auf medizinischen Gründen beruht, die von einem Arzt bestätigt werden. Ansonsten gilt es als unbezahlter Urlaub.
Schwangerschaft. Bruch von Prothesen.
Schwangerschaft. 57.1 Schwangere Mitarbeiterinnen können sich jederzeit mit Fragen im Zusammen- hang mit dem Arbeitsverhältnis an die oder den Personalverantwortlichen oder den Vorgesetzten wenden. Eine gemeinsame Verständigung über die zukünf- tige Gestaltung des Arbeitsverhältnisses soll frühzeitig getroffen werden, damit den gegenseitigen Interessen und Anliegen ausgewogen Rechnung getragen werden kann.
57.2 Den schwangeren Mitarbeiterinnen wird auf ihr Verlangen bis zur Geburt unbe- zahlter Schwangerschaftsurlaub gewährt.
Schwangerschaft. Der Zeitraum von der Diagnose an bis zur Geburt.
Schwangerschaft. Schwangerschaft bedeutet den Zustand einer Schwangeren, die Niederkunft und alle medizinischen Folgen aus dieser Niederkunft.
Schwangerschaft. Aus Gründen der Sicherheit für Mutter und Kind rät der Veranstalter bei einer Schwangerschaft von der Teilnahme an der Yogalehrerausbildung ab. Besteht bereits vor Ausbildungsbeginn eine Schwangerschaft, kann die Anmeldung auf den nächstfolgenden Kurs übertragen werden. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung. Tritt eine Schwangerschaft nach Ausbildungsbeginn ein, kann der Kurs ausgesetzt werden. Alle restlichen Kurseinheiten können ein einem späteren Ausbildungskurs nachgeholt werden, vorausgesetzt, die Ausbildung wird in dieser Form wieder angeboten. Der Anspruch auf Nachholung erlischt spätestens zwei Jahre nach Ende der Schwangerschaft. Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt. Verzichtet der Teilnehmer auf das Angebot des Nachholens, gelten auch bei Schwangerschaft die Bestimmungen unter Xxxxxx 9 (Vertragsrücktritt). Bei Schwangerschaft muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.