Fehlerhafte Teile Musterklauseln

Fehlerhafte Teile. Werden fehlerhafte oder suspekte Teile festgestellt, müssen diese selektiert, gekennzeichnet und separiert werden. Diese Durchführung orientiert sich an Kosten und Kapazitäten (carbovation gmbh, Kunde oder Dritte). Der Verursacher trägt die Kosten. Eine Vermischung mit Gutteilen muss ausgeschlossen werden um sicherzustellen, dass nur mängelfreie Vertragsgegenstände ausgeliefert werden. Der Lieferant ist nur dann berechtigt Teile zu liefern, die abweichend von der Spezifikation oder von Zeichnungsforderungen sind, wenn eine genehmigte Abweicherlaubnis vorliegt.
Fehlerhafte Teile. Der Auftragnehmer muss einen dokumentierten Prozess bezüglich der Lenkung nichtkonformer Ereignisse gemäß IATF16949 (jeweils aktuell gültige Revision) im Unternehmen implementiert haben. Im Einzelfall können fehlerhafte Produkte durch fachmännische Nacharbeit spezifikationskonform nachgebessert wer- den. Derartige Produkte sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen erst nach ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers ausgeliefert werden. Korrekturmaßnahmen werden mit dem Auftragge- ber abgestimmt. Als Sofortmaßnahme kann der Auftraggeber auch Sondermaßnahmen beim Auftragnehmer (z. B. Erhöhung von Prüfumfang und Prüfhäufigkeit) fordern. Hierdurch entstehende Mehr- kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für Mehraufwände, hierunter fallen Kosten für Prüf- bzw. Reklamationsberichte und Folgekosten, die durch die Anlieferung, Verarbeitung und Auslieferung fehler- hafter Produkte entstehen, haftet der Auftragnehmer. Ergänzend zu den Ausführungen in Ziffer 6.3 gelten alle Regelungen der technischen Spezifikationen des Auftraggebers, soweit in diesen zwischen den beiden Parteien entsprechende Vorgaben vereinbart wurden. Dieser Vertrag berührt die Haftung des Auftragnehmers für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprü- che des Auftraggebers wegen Mängeln der Lieferungen oder Dienstleistungen gemäß den geltenden vertraglichen Regelungen, insbesondere gemäß Rahmeneinkaufsvertrag, sowie der gesetzlichen Regelun- gen nicht. Der Auftraggeber behält sich insbesondere das Recht vor, alle Kosten, die aufgrund der Lieferung nicht spe- zifikationskonformer Produkte, Leistungen und Dienstleistungen oder nicht eingehaltener Liefertermine entstehen, dem Auftragnehmer weiter zu belasten (soweit dieser dafür verantwortlich ist). Dies gilt auch für Zusatzkosten zur Aufrechterhaltung der Produktion beim Auftraggeber bzw. dessen Kunden. Für die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gelten die Bestimmungen zur Gewährleistung und Haftung im Rah- men des Rahmeneinkaufsvertrags und der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Es gelten ergänzend ferner die jeweiligen Kundenvorgaben (OEM) (z.B. insbesondere MBST Ziffer 18/06 von Merce- des Benz AG zu den mangelhaften Lieferungen). 6.1 Warenausgangsprüfung beim Auftragnehmer und Wareneingangsprüfung beim Auftraggeber 6.1.1 Die Warenausgangsprüfung des Auftragnehmers umfasst mindestens die Prüfung der Ware hinsichtlich der Art, des Typs, der Menge und äußerlich sichtbare Schäden. 6.1.2 Die Verpflichtung des Auftraggebers...