Common use of Feiertagsentschädigung Clause in Contracts

Feiertagsentschädigung. 32.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen Lohn. 32.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst und unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag

Feiertagsentschädigung. 32.1 28.1 Für Arbeitnehmer im Monatslohn ist die Feiertagsentschädigung im Monatslohn inbegriffen. Ein Lohnabzug erfolgt nicht. 28.2 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen LohnStundenlohn. 32.2 28.3 Die Feiertagsentschädigung ist nicht geschuldet, sofern der Feiertag auf einen arbeitsfreien Samstag oder Sonntag fällt. 28.4 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnenwerden zusätzlich kompensiert. 32.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst und unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Feiertagsentschädigung. 32.1 35.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen Lohn. 32.2 35.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 35.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe Das- selbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst und unbezahltem Urlaub. 32.4 35.4 Die Feiertagsentschädigung ist (ausser für den 1.August) nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben sind. 35.5 Vorgeholte Brücken zwischen Feiertagen oder arbeitsfreien Tagen sind Ferien gleichgestellt.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Feiertagsentschädigung. 32.1 45.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden Normalarbeits- stunden zum normalen Lohn. 32.2 45.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 45.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag arbeitsfreien Tag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst Militärdienst und unbezahltem Urlaubunbezahlten Urlaubes. 32.4 45.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden ein Arbeitnehmender unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sindist. Ausgenommen von dieser Regelung ist der 1. August.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Feiertagsentschädigung. 32.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden Normalarbeits- stunden zum normalen Lohn. 32.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien arbeitsfreien Samstag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während wäh- rend Krankheit, Unfall, Militär- dienst Militärdienst und unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben fern- geblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Feiertagsentschädigung. 32.1 42.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden Arbeitsstunden zum normalen LohnLohn gem. Art. 31.2 GAV. 32.2 42.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 42.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien arbeitsfreien Samstag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst und Zivilschutzdienst sowie unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Feiertagsentschädigung. 32.1 45.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen Lohn. 32.2 45.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 45.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag arbeitsfreien Tag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst Militärdienst und unbezahltem Urlaubunbezahlten Urlaubes. 32.4 45.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden ein Arbeitnehmender unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sindist. Ausgenommen von dieser Regelung ist der 1. August.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Feiertagsentschädigung. 32.1 1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen nor- malen Lohn. 32.2 2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 . 3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag arbeitsfreien Tag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst Militärdienst und unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Feiertagsentschädigung. 32.1 42.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden Arbeitsstunden zum normalen LohnLohn gem. Art. 31.2 GAV. 32.2 42.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 42.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien arbeitsfreien Samstag fallen, können nicht nachbezogen nach bezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst und Zivilschutzdienst sowie unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)

Feiertagsentschädigung. 32.1 39.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden Arbeitsstunden zum normalen LohnLohn gem. Art. 28.2 GAV. 32.2 39.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 39.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien arbeitsfreien Samstag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst und Zivilschutzdienst sowie unbezahltem Urlaub. 32.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sind.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Feiertagsentschädigung. 32.1 41.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen Lohn. 32.2 41.2 Entschädigungspflichtige Feiertage, die in die Ferien fallen, wer- den werden vergütet und sind nicht als Ferientage anzurechnen. 32.3 41.3 Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonntag oder einen arbeits- freien Samstag arbeitsfreien Tag fallen, können nicht nachbezogen werden. Dasselbe gilt für die Feiertage während Krankheit, Unfall, Militär- dienst Militärdienst und unbezahltem Urlaubunbezahlten Urlaubes. 32.4 41.4 Die Feiertagsentschädigung ist nicht auszurichten, wenn die Arbeitnehmenden ein Arbeitnehmer unmittelbar vor oder nach dem Feiertag ohne triftigen Grund von der Arbeit ferngeblieben sindist (Art. 35.2 GAV). 41.5 Hat das Arbeitsverhältnis weniger als drei Monate gedauert, so kann die während dieser Zeit ausbezahlte Feiertagsentschädigung vom Lohn abgezogen werden.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag