Feriendauer. 1 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf: – mindestens fünf Wochen Ferien; – sechs Wochen Ferien nach vollendetem 50. Lebens- jahr.
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Samples: cpih.ch
Feriendauer. 1 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf: – I mindestens fünf Wochen Ferien; – I sechs Wochen Ferien nach vollendetem 50. Lebens- jahrLebensjahr.
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Samples: cpih.ch
Feriendauer. 1 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf: – - mindestens fünf Wochen Ferien; – - sechs Wochen Ferien nach vollendetem zurückgelegtem 50. Lebens- jahrLebensjahr.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Feriendauer. 1 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf: – mindestens fünf Wochen Ferien; – sechs Wochen Ferien nach vollendetem 50. Lebens- jahrLebensjahr.
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