Fernabsatzverträge. 1. Sofern der Kunde Verbraucher ist (Definition s. I. Abs.2 b) und es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag (Definition s. Abs. 2) handelt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze 3 und 4. Auf übrige Verträge finden die nachfolgenden Absätze 3 und 4 keine Anwendung.
2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
Fernabsatzverträge. (Begriffsbestimmungen)
Fernabsatzverträge. Fernabsatzverträge (§312 b BGB) sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unterneh- mer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations- mitteln beispielsweise durch Brief, Fax, Telefon, E-Mail sowie Nutzung aller Tele- und Me- diendienste abgeschlossen werden. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren schon mit deren Eingang beim Empfänger, damit dieser die Ware prüfen kann. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht: - bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, - oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind, - schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, - Verträge zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von dem Verbraucher entsiegelt worden sind, - Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, - Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, - oder Verträge, die in Form von Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB geschlossen werden (nicht Ebay!), - oder bei Verträgen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Fernabsatzverträge. 1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Waren erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Xxxx an den Verkäufer, (Anschrift/Musterfirma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
Fernabsatzverträge. Soweit der Vermittler plant, auch Kapitalanlagen im Wege des Fernabsat- zes an Kunden zu vermitteln, versichert er, dass ihm die Voraussetzungen sowie der Inhalt der §§ 312b ff. BGB und §§ 355 ff. BGB sowie deren Inhalt und der Anwendungsbereich von Art. 246 EGBGB mitsamt Anlagen bekannt sind und sichert deren korrekte Anwendung zu.
Fernabsatzverträge. Die Regelungen in Ziffer 1 bis 3, 6 und 7 enthalten die Informationen gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB.
Fernabsatzverträge. UNIVENTRA weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.
Fernabsatzverträge. Soweit der Vermittler auch Kapitalanlagen im Wege des Fernabsatzes an Anleger vermittelt, versichert er, dass ihm die Voraussetzungen sowie der Inhalt der §§ 312 ff. BGB und §§ 355 ff. BGB sowie deren Inhalt und der Anwendungsbereich von Art. 246 EGBGB mitsamt Anlagen bekannt sind und sichert deren korrekte Anwendung beim Ausfüllen des Zeichnungsscheins zu.
Fernabsatzverträge. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkom- munikationsmittel (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen den Kaufver- trag widerrufen.
Fernabsatzverträge