Festlegung der Überschussanteilsätze Musterklauseln

Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festg...
Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 und 2.2.4), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 und 2.2.4) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 und 2.2.4) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit.
Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag nach ei- nem festgelegten Verfahren zugeteilt werden (siehe Ziffer 3.3.3), legt der Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des →Ver- antwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Der Vorstand legt die →Überschussanteilsätze für die einzelnen Überschuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 3.3.1) sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 3.3.3) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen fest. Die Festlegung kann dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Überschussan- teile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Über- schussanteilen (siehe Ziffer 3.3.3) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im Anhang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfordern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit.
Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 und 2.2.4), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 und

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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