Common use of Festlegung der Überschussanteilsätze Clause in Contracts

Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:

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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.13.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Im Rahmen Ihres Bausteins Altersvorsorge können Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze→Überschussanteilsätze erhalten. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn →Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn →Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil • einem Zinsüberschussanteil, • einem Zusatzüberschussanteil auf das →Sicherungskapital und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Zusatzüberschussanteil auf das →KomfortDynamik Die Höhe der genannten Überschussanteile ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.23.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.23.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:.

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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres Ka- lenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten ungünstig- sten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang Anhang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern anfordern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren Jahren oder mit einer →Auf- schubdauer von weniger als 10 Jahren abgeschlossen haben, gelten gel- ten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten→Überschussanteilsätze gel- ten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie sowie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- haltenerhalten, in Ihren Versicherungsinformationen Versiche- rungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:.

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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Im Rahmen Ihres Bausteins Altersvorsorge können Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze→Überschussanteilsätze erhalten. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn →Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn →Rentenbeginn besteht aus ei- nem einem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Deren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer Zif- fer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:

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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren Jahren oder mit einer →Auf- schubdauer von weniger als 10 Jahren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum Zeit- raum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen denje- nigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten→Überschussanteilsätze gel- ten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie sowie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- haltenerhalten, in Ihren Versicherungsinformationen Versiche- rungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:entspre- chend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung.

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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:.

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