Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:
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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.13.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Im Rahmen Ihres Bausteins Altersvorsorge können Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze→Überschussanteilsätze erhalten. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn →Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn →Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil • einem Zinsüberschussanteil, • einem Zusatzüberschussanteil auf das →Sicherungskapital und • einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Zusatzüberschussanteil auf das →KomfortDynamik Die Höhe der genannten Überschussanteile ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.23.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.23.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:.
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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres Ka- lenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten ungünstig- sten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang Anhang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern anfordern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren Jahren oder mit einer →Auf- schubdauer von weniger als 10 Jahren abgeschlossen haben, gelten gel- ten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten→Überschussanteilsätze gel- ten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie sowie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- haltenerhalten, in Ihren Versicherungsinformationen Versiche- rungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:.
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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Im Rahmen Ihres Bausteins Altersvorsorge können Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze→Überschussanteilsätze erhalten. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn →Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn →Rentenbeginn besteht aus ei- nem einem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Deren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer Zif- fer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:
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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren Jahren oder mit einer →Auf- schubdauer von weniger als 10 Jahren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum Zeit- raum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen denje- nigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten→Überschussanteilsätze gel- ten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie sowie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- haltenerhalten, in Ihren Versicherungsinformationen Versiche- rungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:entspre- chend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung.
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Festlegung der Überschussanteilsätze. Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält. Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An- hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit. Wenn Sie eine Versicherung mit einmaligem Beitrag oder mit einer Beitragszahlungsdauer oder →Aufschubdauer von bis zu 9 Jah- ren abgeschlossen haben, gelten für den Baustein Altersvorsorge für einen bestimmten Zeitraum eigene →Überschussanteilsätze. Diese weichen von denjenigen →Überschussanteilsätzen ab, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Ge- schäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung bei Vertragsschluss eigene →Über- schussanteilsätze gelten, finden Sie Informationen zur Höhe so- wie zu dem Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze er- halten, in Ihren Versicherungsinformationen unter der Überschrift "Hinweise zu eigenen Überschussanteilsätzen". Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über- schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende Überschussanteile). Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei- nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De- ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze (siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde. Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg- ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag und teilen die Überschussanteile täglich zu. →Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (erweitertem) Kapitalbonus). Die zugeteilten Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) verwenden wir wie folgt:.
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