Festpreise und veränderliche Preise. 2.3.1.1 Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten 1) Leistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen, 2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leis- tungsfrist vereinbart ist und die Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden, 3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. Ist keine Angebotsfrist vorgesehen, beginnt die in 1) und 2) angegebene Frist mit dem Datum des Angebotes zu laufen. Für den Preisanteil „Sonstiges“ gilt ein für die ausgeschriebene Leistung zutreffender, nicht objektbezogener Index im Sinne der ÖNORM B 2111 als vereinbart. 2.3.1.2 Werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Umsatzsteuer während der Laufzeit eines Vertrages geändert, ist die Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind - ab diesem Zeitpunkt in der sich hieraus erge- benden Höhe zu vergüten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Festpreise und veränderliche Preise. 2.3.1.1 Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
1) Leistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist An- gebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen,
2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leis- tungsfrist Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden,
3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. Ist keine Angebotsfrist vorgesehen, beginnt die in 1) und 2) angegebene Frist mit dem Datum des Angebotes zu laufen. Für den Preisanteil „Sonstiges“ gilt ein für die ausgeschriebene Leistung zutreffender, nicht objektbezogener Index im Sinne der ÖNORM B 2111 als vereinbart..
2.3.1.2 Werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Umsatzsteuer während der Laufzeit eines Vertrages geändert, ist die Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind - ab diesem Zeitpunkt in der sich hieraus erge- benden ergebenden Höhe zu vergüten.
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Festpreise und veränderliche Preise. 2.3.1.1 Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
1) Leistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von 12 6 Monaten nach Ende der Angebotsfrist Ange- botsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen,
2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leis- tungsfrist Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen innerhalb von 12 6 Monaten nach Ende En- de der Angebotsfrist beendet werden,
3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. Ist keine Angebotsfrist vorgesehen, beginnt die in 1) und 2) angegebene Frist mit dem Datum des Angebotes zu laufen. Für den Preisanteil „Sonstiges“ gilt ein für die ausgeschriebene Leistung zutreffender, nicht objektbezogener Index im Sinne der ÖNORM B 2111 als vereinbart..
2.3.1.2 Wird bei Verträgen mit Festpreisen die vertraglich festgelegte Leistungsfrist aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, überschritten, sind jene Teile der Leis- tung, die deshalb erst nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Prei- sen abzurechnen.
2.3.1.3 Werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Umsatzsteuer während der Laufzeit eines Vertrages geändert, ist die Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind - ab diesem Zeitpunkt in der sich hieraus erge- benden ergebenden Höhe zu vergüten.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Festpreise und veränderliche Preise. 2.3.1.1 Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
1) Leistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen,
2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leis- tungsfrist vereinbart ist und die Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden,
3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen. Ist keine Angebotsfrist vorgesehen, beginnt die in 1) und 2) angegebene Frist mit dem Datum des Angebotes zu laufen. Für den Preisanteil „Sonstiges“ gilt ein für die ausgeschriebene Leistung zutreffender, nicht objektbezogener Index im Sinne der ÖNORM B 2111 als vereinbart..
2.3.1.2 Werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Umsatzsteuer während der Laufzeit eines Vertrages geändert, ist die Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind - ab diesem Zeitpunkt in der sich hieraus erge- benden Höhe zu vergüten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen