Feuerlöscher Musterklauseln

Feuerlöscher. Miete Feuerlöscher CHF 50.00 Bestellungen sind bis spätestens Xxxxxxx, 5. Mai 2023 einzureichen. Für Bestellungen/Änderungen, die später als 20 Arbeitstage vor Messebeginn eintreffen, besteht kein Anspruch auf termingerechte Erledigung und es wird ein Zuschlag von CHF 350.00 erhoben.
Feuerlöscher. Es wird jedem Aussteller empfohlen, seinen Stand mit mindestens einem Feuerlöscher auszustatten. In besonderen Fällen kann die Ausrüstung eines Standes mit Feuerlöschern zwingend vorgeschrieben sein.
Feuerlöscher. JEDER Stand hat einen Feuerlöscher in seinen Stand gut zugänglich bereitzustellen.
Feuerlöscher. Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein speziell dafür geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Außerdem ist ein konventioneller Feuerlöscher bereit zu halten. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher ist nach den Vorschriften des Herstellers zu überprüfen.
Feuerlöscher. Die Sondervorschrift 594 ist für die Beförderung von Feuerlöschern mit der UN- Nummer 1044 auch dann anwendbar, wenn die Feuerlöscher - in einer starren Außenverpackung (z.B. Gitterbox, Paloxe etc.) oder - liegend gesichert auf einer Palette so befördert werden, dass unter normalen Beförderungsbedingungen eine unbeabsichtigte Betätigung der Feuerlöscher verhindert wird.
Feuerlöscher. Wir empfehlen geeignete und geprüfte Feuerlöscher am Stand bereit zu halten. Der Betreiber, die Bauaufsichtsbehörde oder die Feuerwehr können in Einzelfällen zusätzliche Löschmittel zu Lasten des Veranstalters und Ausstellers fordern.
Feuerlöscher. 4.1 Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen, die nach DIN 4066 (Hinweisschilder für den Brandschutz) zu kennzeichnen sind, griffbereit anzubringen und ständig gebrauchsfähig zu halten.
Feuerlöscher. Für jeden Veranstaltungsstand wird ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 empfohlen vorzuhalten. Es dürfen ausschließlich Was- ser- oder Schaumlöscher mit aktuellem Prüfsiegel verwendet werden. Pulverlöscher sind lediglich bei Vorführungen mit brennbaren Gasen zugelassen. Für Bereiche mit Lichttechnik (Dimmer, etc.) oder Elektroverteilungen ab einer Gesamtleistung von mindestens 6 KW ist ein CO²-Feuerlöscher nach DIN EN3 oder DIN 14406 mit mindestens 5 kg Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzustellen. Die Größe ist auf max. 12 kg beschränkt. Sollten auf Veranstaltungsständen Küchen vorhanden sein, sind entsprechend geeignete Feuerlö- scher (Klasse A, B, F) vorzuhalten, wenn Fette und Öle erhitzt werden. Die Feuerlöscher müssen von einem Sachkundigen ge- prüft sein (mindestens alle 2 Jahre). Es besteht die Möglichkeit, geeignete und geprüfte Feuerlöscher über die Veranstaltungs- leitung anzumieten. Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, benutzte oder beschädigte Feuerlöscher in Rechnung zu stellen.
Feuerlöscher. Soweit aufgrund behördlicher Auflagen Handfeuerlöscher erforderlich sind, stellt der Vermieter diese zu Verfügung. Die erforderliche Wartung und evtl. Erneuerung der Feuerlöscher ist Mietersache.
Feuerlöscher. Miete Feuerlöscher CHF 50.00 Obligatorisch für alle Aussteller der Degustationshallen 4/5 ist ein geprüfter Handfeuerlöscher. 6–9 kg Light Water oder Schaum (kein Pulver) / Kochstellen, Grill etc. 2–3 kg CO2-Handfeuerlöscher und Löschdecke. Aussteller mit offenem Feuer auf dem Freigelände, sind ebenfalls dazu verpflichtet einen geprüften Feuerlöscher am Stand zu haben. Besitzt der Aussteller keinen eigenen Feuerlöscher, ist dieser zu bestellen.