Feuerlöscher. Miete Feuerlöscher CHF 50.00
Feuerlöscher. Wir empfehlen geeignete und geprüfte Feuerlöscher am Stand bereit zu halten. Der Betreiber, die Bauaufsichtsbehörde oder die Feuerwehr können in Einzelfällen zusätzliche Löschmittel zu Lasten des Veranstalters und Ausstellers fordern.
Feuerlöscher. Es wird jedem Aussteller empfohlen, seinen Stand mit mindestens einem Feuerlöscher auszustatten. In besonderen Fällen kann die Ausrüstung eines Standes mit Feuerlöschern zwingend vorgeschrieben sein.
Feuerlöscher. Jeder Pächter ist verpflichtet einen einsatzbereiten, vom TÜV geprüften, Feuerlöscher bereitzuhalten.
Feuerlöscher. 4.1 Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen, die nach DIN 4066 (Hinweisschilder für den Brandschutz) zu kennzeichnen sind, griffbereit anzubringen und ständig gebrauchsfähig zu halten.
4.2 Zahl, Art und Löschvermögen der Feuerlöscher (DIN EN 3 Teil 1 Tragbare Feuerlöscher Benennung, Funktionsdauer, Prüfung des Löschvermögens) und ihre Bereitstellungsplätze sind nach der Ausführungsart und Nutzung des Fliegenden Baues festzulegen. Für die Mindestzahl der bereitzuhaltenden Feuerlöscher gilt nachstehende Übersicht: Zeile Überbaute Fläche (m2) Erforderliche Löschmitteleinheite n Empfohlene Mindestzahl der F.L. Art der F.L 1 bis 50 6 1 2 bis 100 9 3 bis 300 3 weitere je 100 m2 Wasser- Schaum Löscher 4 bis 600 2 5 bis 900 3 6 bis 1000 4 7 Je weitere 500 12 weitere _ 1 weiterer
Feuerlöscher. Soweit aufgrund behördlicher Auflagen Handfeuerlöscher erforderlich sind, stellt der Vermieter diese zu Verfügung. Die erforderliche Wartung und evtl. Erneuerung der Feuerlöscher ist Mietersache.
Feuerlöscher. Für jeden Veranstaltungsstand wird ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 empfohlen vorzuhalten. Es dürfen ausschließlich Was- ser- oder Schaumlöscher mit aktuellem Prüfsiegel verwendet werden. Pulverlöscher sind lediglich bei Vorführungen mit brennbaren Gasen zugelassen. Für Bereiche mit Lichttechnik (Dimmer, etc.) oder Elektroverteilungen ab einer Gesamtleistung von mindestens 6 KW ist ein CO²-Feuerlöscher nach DIN EN3 oder DIN 14406 mit mindestens 5 kg Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzustellen. Die Größe ist auf max. 12 kg beschränkt. Sollten auf Veranstaltungsständen Küchen vorhanden sein, sind entsprechend geeignete Feuerlö- scher (Klasse A, B, F) vorzuhalten, wenn Fette und Öle erhitzt werden. Die Feuerlöscher müssen von einem Sachkundigen ge- prüft sein (mindestens alle 2 Jahre). Es besteht die Möglichkeit, geeignete und geprüfte Feuerlöscher über die Veranstaltungs- leitung anzumieten. Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, benutzte oder beschädigte Feuerlöscher in Rechnung zu stellen.
Feuerlöscher. Miete Feuerlöscher CHF 50.00 Obligatorisch für alle Aussteller der Degustationshallen 4/5 ist ein geprüfter Handfeuerlöscher. 6–9 kg Light Water oder Schaum (kein Pulver) / Kochstellen, Grill etc. 2–3 kg CO2-Handfeuerlöscher und Löschdecke. Aussteller mit offenem Feuer auf dem Freigelände, sind ebenfalls dazu verpflichtet einen geprüften Feuerlöscher am Stand zu haben. Besitzt der Aussteller keinen eigenen Feuerlöscher, ist dieser zu bestellen.
Feuerlöscher. Die Sondervorschrift 594 ist für die Beförderung von Feuerlöschern mit der UN- Nummer 1044 auch dann anwendbar, wenn die Feuerlöscher - in einer starren Außenverpackung (z.B. Gitterbox, Paloxe etc.) oder - liegend gesichert auf einer Palette so befördert werden, dass unter normalen Beförderungsbedingungen eine unbeabsichtigte Betätigung der Feuerlöscher verhindert wird.
Feuerlöscher. In der Grundausstattung sind 3 Schießbudengewehre enthalten. Jedes weitere Gewehr erhöht den Mietpreis um 20€. Zu jedem Gewehr gehört jeweils 1 Magazin. Abholung: . . Rückgabe: . . Der Mietpreis mit 3 Schießbudengewehren beträgt 350€ pro Wochenende • Schießwagen +3 Gewehre 350 € • Schießwagen +4 Gewehre 370 € • Schießwagen +5 Gewehre 390 € • Schießwagen +6 Gewehre 410 € Der Mieter bezahlt als Sicherheit für den Mietgegenstand eine Kaution (bar) in Höhe von: 150,- €. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und beanstandungsfreier Rückgabe des Mietgegenstandes nach Ablauf der Mietdauer zurückerstattet. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.